Polizei schnappt Einbrecher auf frischer Tat
Ostholstein: Am späten Dienstagabend (01.09.2026) kam es zu einem Einbruch in einen Supermarkt in Timmendorfer Strand. Alarmierte Polizeikräfte stellten im Supermarkt eine maskierte Person fest, welche daraufhin die Flucht ergriff. Mithilfe von Zeugen konnte die Person außerhalb des Marktes gefasst und vorläufig festgenommen werden.
Gegen 23:00 Uhr begaben sich Polizeikräfte aufgrund eines Einbruchalarms zu einem Supermarkt in Timmendorfer Strand. Im Rahmen einer äußeren Objektkontrolle mit zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes nahmen sie Geräusche aus dem Gebäudeinneren wahr. Die Polizeibeamten stellten durch eine Nebentür eine dunkel gekleidete, maskierte Person an einer Glasvitrine im Markt fest. Die Person flüchtete, konnte jedoch durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes außerhalb des Objektes aufgehalten werden.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 28-jährigen Mann (türkischer Staatsangehörigkeit) aus Bayern. Dieser steht im Verdacht, eine Glasvitrine mit Steinen eingeworfen und darin befindliche Smartphones entwendet zu haben. Die Schadenshöhe beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.
Die Polizeibeamten stellten die entwendeten Smartphones sicher und nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen bei der Kriminalpolizei wurde der Tatverdächtige entlassen. Die Kriminalpolizeistelle Bad Schwartau hat Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 28-jährigen Mann (türkischer Staatsangehörigkeit) aus Bayern. Dieser steht im Verdacht, eine Glasvitrine mit Steinen eingeworfen und darin befindliche Smartphones entwendet zu haben. Die Schadenshöhe beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.
Die Polizeibeamten stellten die entwendeten Smartphones sicher und nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen bei der Kriminalpolizei wurde der Tatverdächtige entlassen. Die Kriminalpolizeistelle Bad Schwartau hat Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen.
Kommentare zu diesem Text (7):
gernotM
schrieb am 2.9.2026 15.44 Uhr:
Ich werde niemals begreifen können, weshalb ein Straftäter, der nachgewiesener Maßen eine Straftat verübt hat, nach Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt wird... Zumindest eine Untersuchungshaft oder ein Schnellverfahren mit angemessenem Strafmaß sollte doch wohl als "Abschreckungs-Symbol" möglich sein ! Die halbe Welt lacht sich kaputt über unsere Justiz und deren (...) Richter ! So etwas ist auch nur in D. Möglich! Mach das mal in der Türkei....!
Jako
schrieb am 2.9.2026 17.27 Uhr:
Es auch mein Eindruck, unsere Justiz macht sich lächerlich. Sie wird von einem Teil der Bürger nicht mehr erst genommen. Darunter leiden die, die die Aufgabe haben "Recht und Ordnung" durchzusetzen.
(...)
Kurt Wuchtig
schrieb am 2.9.2026 18.29 Uhr:
@gernotM
Ich helfe ihnen gerne weiter:
Die Untersuchungshaft (U-Haft) dient dazu, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren zu sichern. Nach § 112 der Strafprozessordnung (StPO) darf eine Person nur dann in U-Haft genommen werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und mindestens ein Haftgrund gegeben ist.
Haupt-Haftgründe (§ 112 Abs. 2 StPO)
Fluchtgefahr: Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entzieht (z. B. fehlender Wohnsitz, Auslandsverbindungen, hohe Straferwartung).
Flucht: Der Beschuldigte ist bereits flüchtig oder hält sich verborgen.
Verdunkelungsgefahr: Der Beschuldigte droht Beweismittel zu vernichten, Zeugen zu beeinflussen oder Absprachen zu treffen, um die Ermittlungen zu erschweren.
Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO): Es drohen weitere schwere Straftaten derselben Art durch den Beschuldigten (z. B. bei Sexualstraftaten, schweren Gewaltdelikten oder gewerbsmäßigem Einbruch).
Besonderer Haftgrund (§ 112 Abs. 3 StPO)
Schwere der Tat (Katalogtaten): Bei besonders schweren Verbrechen (z. B. Mord, Totschlag, Völkermord oder Terrorismus) kann U-Haft auch ohne nachgewiesene Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet werden, um die gesellschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die U-Haft muss zudem immer verhältnismäßig sein. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache oder der zu erwartenden Strafe steht. Zumeist wird auch geprüft, ob mildere Maßnahmen (z. B. Meldeauflagen, Abgabe des Reisepasses oder Kautionszahlung) ausreichen
Freiwild
schrieb am 2.9.2026 19.08 Uhr:
@ gernotM
"Ich werde niemals begreifen können,"
Überrascht mich jetzt nicht, aber dass dies Problem jetzt erkannt und benannt wurde, stand nicht auf meiner Bingo-Karte.
Tommy
schrieb am 2.9.2026 22.59 Uhr:
Hinzu kommt, dass der Aufenthalt im Knast pro Tag ca. 150 Euro kostet. Was letztendlich dem Steuerzahler aufgebrummt wird. Der Staat muss sich sowas leisten können. Aber die Steuereinnahmen werden von Jahr zu Jahr weniger.
Hannes
schrieb am 3.9.2026 9.34 Uhr:
@Kurt Wuchtig
Ja schon klar. Diese laschen Gesetze wurden ja auch mal zu Papier gebracht.
Wo steht denn bitte, dass es immer so bleiben muss?
Manchmal muss halt mal nachgebessert werden. "Alle Macht geht vom Volke aus"
Den meisten Menschen finden die Strafen allgemein nicht abschreckend genug.
Zumal vieles auch noch Auslegungssache ist.
Kurt Wuchtig
schrieb am 3.9.2026 16.53 Uhr:
@ Hannes
Wenn härtere Strafen abschrecken würden, wären in Amerika die Todeszellen nicht voll , oder auch die Gefängnisse nicht. In Europa somit auch in D , haben Gefängnisaufenthalte nicht nur einen Straf- sondern auch einen Resozialisierungsaspekt. Dies mit dem Ziel , das der Straffällige nicht wieder Rückfällig wird. Die entsprechenden Statistiken sprechen hier für sich.
Meine Frage an Sie: Welche Strafen würden sie denn für welche Vergehen vorschlagen oder fordern?