Prozesse: Angriffe wegen sexueller Orientierung
Lübeck: Am 10. und 11. September 2026 verhandelt das Amtsgericht Lübeck zwei Verfahren wegen Körperverletzung und weiterer Delikte. In beiden Fällen ging es um Angriffe wegen der sexuellen Orientierung der Opfer.
Am 10. September 2026 um 10.30 Uhr richtet sich das Verfahren gegen drei Angeklagte aus Lübeck, zwei Männer im Alter von 32 und 51 Jahren sowie eine Frau im Alter von 43 Jahren. Die 43-jährige Angeklagte soll sich am 8. April 2025 mit dem 51-jährigen Mitangeklagten in der Lübecker Innenstadt im Bereich der Straße An der Obertrave aufgehalten haben. Dort soll sie auf zwei männliche Zeugen aufmerksam geworden sein, die Hand in Hand gelaufen sein sollen. Dies soll sie zum Anlass genommen haben, einen der Zeugen in homophober Weise zu beleidigen. Im Rahmen des sich anschließenden Streitgesprächs soll der 51-jährige Angeklagte den Zeugen mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, sodass mehrere Zähne des Zeugen abgebrochen sein sollen. Im weiteren Verlauf soll der 51-Jährige den 32-jährigen Mitangeklagten herbeitelefoniert haben. Dieser soll nach seinem Eintreffen den Zeugen ebenfalls homophob beleidigt und bedroht haben.
Ein zweiter Prozess findet am 11. September 2026 um 9 Uhr statt. Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Mai 2025 in Lübeck einer Zeugin auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle gefolgt zu sein und sie aus Anlass ihrer Transgeschlechtlichkeit beleidigt zu haben. Anschließend soll der Angeklagte die Zeugin niedergeschlagen und auf sie eingetreten haben, als sie am Boden gelegen haben soll. Währenddessen soll er sie erneut beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Aufgrund des Übergriffs soll die Zeugin eine Gehirnerschütterung sowie Schmerzen an den Armen, im Nacken und im Bereich des Rückens erlitten haben.
Ein zweiter Prozess findet am 11. September 2026 um 9 Uhr statt. Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Mai 2025 in Lübeck einer Zeugin auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle gefolgt zu sein und sie aus Anlass ihrer Transgeschlechtlichkeit beleidigt zu haben. Anschließend soll der Angeklagte die Zeugin niedergeschlagen und auf sie eingetreten haben, als sie am Boden gelegen haben soll. Währenddessen soll er sie erneut beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Aufgrund des Übergriffs soll die Zeugin eine Gehirnerschütterung sowie Schmerzen an den Armen, im Nacken und im Bereich des Rückens erlitten haben.
Kommentare zu diesem Text (2):
Karpfen
schrieb am 7.9.2026 10.31 Uhr:
Und das sind die (...) die die AfD wählen, weil Sie Angst um die Sicherheit im Land haben, aber selbst Teil des Problems sind. Reflektion und Empathie fehlanzeige. Kein Wunder, das es den Bach runtergeht. Eine Schande für jeden Bürger.
Mike Neumann
schrieb am 8.9.2026 18.15 Uhr:
@ Karpfen:
Das glaubste ja wohl selbst nicht.