3,4 Promille: Alkoholisierter Unfall-Fahrer verursacht 11.000 Euro Sachschaden

Lübeck - Buntekuh: In Buntekuh kam es am späten Sonntagnachmittag (06.09.2026) zu einem Verkehrsunfall. Vorliegenden Erkenntnissen nach stieß der Fahrer eines Mercedes Sprinters auf der Fregattenstraße mit einem vorfahrtberechtigten Hyundai zusammen. Die beiden Fahrzeugführer erlitten keine Verletzungen, jedoch entstand nach einer ersten Einschätzung Sachschaden in Höhe von 11.000 Euro. Am Unfallort stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrer des Mercedes stark alkoholisiert war – ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von knapp 3,4 Promille.

Nach derzeitigem Sachstand beabsichtigte der Fahrer des Mercedes Sprinters, gegen 17:30 Uhr von der Briggstraße nach rechts in die Fregattenstraße einzubiegen. Beim Einbiegen stieß der 27 Jahre alte Fahrer (Staatsangehörigkeit: ukrainisch) mit dem 72 Jahre alten Fahrer eines Hyundai zusammen, der von der Ziegelstraße kommend in Richtung der Moislinger Allee unterwegs war.

Bedingt durch den Zusammenstoß riss die Stoßstange des Mercedes ab. An dem Hyundai brach die hintere Fahrzeugachse. Ein Abschleppunternehmen übernahm den Abtransport des nicht mehr rollfähigen Hyundai. Sowohl der Fahrer des Mercedes als auch der Fahrer des Hyundais blieben unverletzt.

An der Unfallstelle ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer des Mercedes offenbar Alkohol konsumiert hatte. Aufgrund des erzielten Atemalkoholwertes von knapp 3,4 Promille wurde dem 27-Jährigen im Anschluss eine Blutprobe entnommen und die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf Weiteres untersagt. Gegen ihn ermitteln die Beamten des 2. Polizeireviers Lübeck wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Aufgrund des erzielten Atemalkoholwertes von knapp 3,4 Promille wurde dem 27-Jährigen im Anschluss eine Blutprobe entnommen und die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf Weiteres untersagt. Foto: Symbolbild
Aufgrund des erzielten Atemalkoholwertes von knapp 3,4 Promille wurde dem 27-Jährigen im Anschluss eine Blutprobe entnommen und die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf Weiteres untersagt. Foto: Symbolbild

Text-Nummer: 181765    Autor: Polizei/red.    vom 8.9.2026 9.21 Uhr

Kommentare zu diesem Text (3):

Matthias schlecht

schrieb am 8.9.2026 13.27 Uhr:
Prost. Wir sollten Geld für einen neuen Mercedes sammeln.....

Muco

schrieb am 8.9.2026 16.48 Uhr:
Aha,ihm wurde das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt!
Hat er das mit 3,4 Promille überhaupt verstanden?
Und was ist mit seinem Führerschein?
Wird auch noch interessant bei den
Versicherungs. bzw. Haftungsfragen.

Oliver

schrieb am 8.9.2026 17.04 Uhr:
Und wieder ein Fall für Reddits "r/RentnerFahrenInDinge". Kennt man ja.