Hunde: Oktober-Verbot am Kurstrand bleibt auch dieses Jahr
Lübeck - Travemünde: Lange Jahre war alles klar: Hunde durften ab Oktober auch auf dem Kurstrand laufen. Dann änderte die Kurverwaltung die Satzung, die Politik las die Vorlage nicht richtig, stimmte zu, und der Ärger nahm seinen Lauf: Künftig durften Hunde erst ab November den sonst Menschen vorbehaltenen Strand betreten. Das bleibt höchstwahrscheinlich auch diese Saison noch so.
Mancher Gast hatte im Vorjahr von der neuen Regelung nichts mitbekommen und mit seinem Vierbeiner gebucht. Und wurde enttäuscht, dass er den breiten Kurstrand nicht nutzen durfte. Auch die Travemünder Hundelobby protestierte. Eine Petition unter dem Titel „Der Oktober gehört uns!“ sammelte auf der Plattform www.change.org rund 4.500 Unterschriften ein.
Die Argumente der Kurverwaltung
Der Kurbetrieb argumentierte mit einer stärkeren Nutzung des Strandes aufgrund steigender Temperaturen, mit Veranstaltungen im Oktober (bekannt ist nur das Drachenfest) und mit „Beschwerden über Belästigungen und Konfliktsituationen durch freilaufende Hunde am Strand, gerade im Monat Oktober“, die „stark angestiegen“ seien (Wir berichteten).
CDU verkündet Strandöffnung zum 10. Oktober
Die Protestwelle spülte das Thema schließlich erneut in die Bürgerschaft, wo man sich, vermutlich mit Rücksicht auf das seit Jahrzehnten im Oktober stattfindende Drachenfest, auf den 10.10. als Beginn der „Hunde-Saison“ am Kurstrand einigte. „Künftig dürfen Hunde bereits ab dem 10. Oktober – und damit rund drei Wochen früher als bisher – im gesamten Strandgebiet mitgeführt werden“, verkündete die CDU noch vor wenigen Wochen in einer Mitteilung (Wir berichteten). Wer als Urlaubsgast oder Einheimischer darauf vertraut hat, wird erneut enttäuscht.
Kurverwaltung informiert Vermieter: Dieses Jahr wird es wohl nichts
Einen Monat bevor es hätte losgehen sollen, informierte die Kurverwaltung die Ferienvermieter, dass erst einmal alles beim Alten bleibt: „Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein Hunde vom 1. April bis 31. Oktober nicht an die Strände dürfen“, heißt es in einer Rundmail an die Hotellerie. „Die Lübecker Bürgerschaft möchte eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung erwirken. Dazu ist die untere Naturschutzbehörde beauftragt, zu prüfen, ob hier per Sondernutzungsgenehmigung eine Ausnahme festgesetzt werden kann“, so die Kurverwaltung weiter. Die Ausnahme hatte es jahrzehntelang problemlos gegeben, mit der neuen Satzung wurde sie offenbar nicht erneut beantragt. „Wir glauben nicht, dass das Verfahren so zügig abgeschlossen werden kann, und denken, in diesem Jahr wird das Hundeverbot auf jeden Fall bis Ende Oktober 2026 bestehen bleiben“, so die Kurverwaltung abschließend in ihrer Mitteilung.
Die Argumente der Kurverwaltung
Der Kurbetrieb argumentierte mit einer stärkeren Nutzung des Strandes aufgrund steigender Temperaturen, mit Veranstaltungen im Oktober (bekannt ist nur das Drachenfest) und mit „Beschwerden über Belästigungen und Konfliktsituationen durch freilaufende Hunde am Strand, gerade im Monat Oktober“, die „stark angestiegen“ seien (Wir berichteten).
CDU verkündet Strandöffnung zum 10. Oktober
Die Protestwelle spülte das Thema schließlich erneut in die Bürgerschaft, wo man sich, vermutlich mit Rücksicht auf das seit Jahrzehnten im Oktober stattfindende Drachenfest, auf den 10.10. als Beginn der „Hunde-Saison“ am Kurstrand einigte. „Künftig dürfen Hunde bereits ab dem 10. Oktober – und damit rund drei Wochen früher als bisher – im gesamten Strandgebiet mitgeführt werden“, verkündete die CDU noch vor wenigen Wochen in einer Mitteilung (Wir berichteten). Wer als Urlaubsgast oder Einheimischer darauf vertraut hat, wird erneut enttäuscht.
Kurverwaltung informiert Vermieter: Dieses Jahr wird es wohl nichts
Einen Monat bevor es hätte losgehen sollen, informierte die Kurverwaltung die Ferienvermieter, dass erst einmal alles beim Alten bleibt: „Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein Hunde vom 1. April bis 31. Oktober nicht an die Strände dürfen“, heißt es in einer Rundmail an die Hotellerie. „Die Lübecker Bürgerschaft möchte eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung erwirken. Dazu ist die untere Naturschutzbehörde beauftragt, zu prüfen, ob hier per Sondernutzungsgenehmigung eine Ausnahme festgesetzt werden kann“, so die Kurverwaltung weiter. Die Ausnahme hatte es jahrzehntelang problemlos gegeben, mit der neuen Satzung wurde sie offenbar nicht erneut beantragt. „Wir glauben nicht, dass das Verfahren so zügig abgeschlossen werden kann, und denken, in diesem Jahr wird das Hundeverbot auf jeden Fall bis Ende Oktober 2026 bestehen bleiben“, so die Kurverwaltung abschließend in ihrer Mitteilung.
Kommentare zu diesem Text (13):
MaBu
schrieb am 14.9.2026 10.23 Uhr:
Unglaublich, was sich einige Politiker erlauben! "die Politik las die Vorlage nicht richtig" Und wir als Hundebesitzer sollen das ausbaden? Viele Menschen buchten extra, um im Oktober noch die letzten schönen Tage mit ihrem Hund lange Strandspaziergänge machen zu können. Wir wohnen hier und freuten uns schon auf den 10.10. Natürlich nimmt man Rücksicht auf das traditionelle Drachenfest. Aber willkürlich wird dieser Termin wieder verschoben! "Wer als Urlaubsgast oder Einheimischer darauf vertraut hat, wird erneut enttäuscht." Dabei wäre es im digitalen Zeitalter ein Leichtes, dass die untere Naturschutzbehörde zügig der Sondernutzungsgenehmigung zustimmt, was jahrelang problemlos möglich war und nur durch einen Lesefehler der Politik gestoppt wurde. Also Freunde, korrigiert euren Fehler zügig, zugunsten der Vierbeiner und ihrer Halter.
Selachi
schrieb am 14.9.2026 11.39 Uhr:
Man kann sich kaum des Verdachtes erwehren, dass bei dieser Verzögerung ein revanchistischer Vorsatz mitspielt!
Barbara
schrieb am 14.9.2026 12.20 Uhr:
Also ich würde mich freuen wenn auch andere Orte diese Regelung übernehmen. Es gibt schließlich auch Leute, die den Strand als Strand mögen und nicht nur als Hundeklo.
Leider gibt es etliche Hundebesitzer, die Regeln sowieso ignorieren und einfach mit Hund dort gehen, wo es noch nicht erlaubt ist. Sollten die diversen Hundestrände nicht einfach mal ausreichen? Es ist nett genug, dass die eingerichtet wurden.
Trident
schrieb am 14.9.2026 13.35 Uhr:
@Selachi: Es ist hinlänglich bekannt, dass der Leiter des Kurbetriebes der Hundelobby nicht wohlgesonnen ist. Es liegt wohl u.a. daran, dass Behauptungen des Kurbetriebes über Belästigungen durch Hunde auf dem Strand von der Hundelobby widerlegt wurden.
Lübeckerin
schrieb am 14.9.2026 14.17 Uhr:
Auf Kommentare wie den von BARBARA können alle Hundebesitzer verzichten es sollte auch extra Strandabschnitte für gewisse Leute geben
Frau S.
schrieb am 14.9.2026 14.36 Uhr:
Danke Barbara! Du sprichst mir aus der Seele! Wie oft bin ich schon mit meinen Kindern am Strand gewesen und es kamen uns ungeleinte Hunde entgegen und sind auf meine Kinder zugelaufen! Bei den Hundebesitzern stößt man dann nur auf Unverständnis und freche Kommentare, wenn man sie doch nett bittet, die Hunde an die Leine zu nehmen!
Es gibt einen Hundestrand! Das reicht! Mit welcher Selbstverständlichkeit Hundebesitzer denken, dass Hunde einen Anspruch auf Strände haben?!
Daniel
schrieb am 14.9.2026 15.32 Uhr:
20% der Deutschen haben einen Hund. Das lässt sich sicherlich auf Schleswig-Holstein übertragen. Wobei wir als ländliches Flächenland vermutlich sogar einen höheren Anteil haben als z.B. Hamburg oder Berlin. Aber nicht 20% der Küstenlinie sind als Hundestrand ausgewiesen. Und die Hundestrände, die es gibt, sind meist nicht anders verwertbare Strandabschnitte, z.B. die Steinwüste am Möwenstein oder der strömungsstarke Abschnitt auf dem Priwall. Dort kommt erschwerend die touristische Überlastung durch das Betonlabyrinth hinzu, wodurch nach Konflikten mit Urlaubenden "ich habe viel Geld bezahlt, geh mit Deinem Hund vom Hundestrand weg" selbst die Einheimischen den Hundstrand nicht mehr nutzen sondern lieber in den Osten fahren.
Wenn man dieses Ungleichgewicht betrachtet, kann man vielleicht ein wenig verstehen, warum die weitere zeitliche Einschränkung jetzt das Fass zum Überlaufen bringt.
Dieter R
schrieb am 14.9.2026 15.56 Uhr:
Man kann Barbara nur recht geben. Leider zählt in Travemünde fast nur der Tourismus bei einer bestimmten Partei. Für andere Sachen hat meistens kein Interesse. Aber für die Hundelobby wird fast in den letzten Jahren fast alles gemacht von dieser Partei. Hoffentlich bleibt die Kurverwaltung hart und bleibt bei der Verordnung. Und wem das nicht gefällt wir haben 2 Hundestrände sonst müssen sie eben wo anders hin gehen.
Miss Anne Throp
schrieb am 14.9.2026 17.08 Uhr:
Nicht der Hund ist das Problem, sondern der Halter.
Und da viele Halter für gotterlesen halten, weil sie ihren Hund im Kinderwagen durch die Straßen fahren dürfen, darf der kleine Racker natürlich auch ohne Einschränkung handeln. Man will es ja mit seiner Kinderersatz verscherzen.
Schade, dass dann die ordentlichen Hundehalter den (...) unterordnen müssen.
Anmerkung für die Redaktion:
Schön ist der neue Spam-Schutz. Seither haben die Kommentare der "Wutbürger" deutlich nachgelassen. Entweder können die Bots kein Mathe ... ach lassen wir das.
Molli
schrieb am 14.9.2026 18.54 Uhr:
Anmerkung der Redaktion: 👍guuuute Wrikung - Fazit "... lassen wir das" 🤭 herrlich
STARLIGHT
schrieb am 14.9.2026 19.28 Uhr:
Wie dekadent und „overhelikoptert“ ist unsere Gesellschaft, dass inzwischen die Begegnungen von Kindern und Hunden im Freien vermieden werden müssen?
Frau S.
schrieb am 14.9.2026 20.44 Uhr:
@ Starlight
Nicht jeder ist ein Hundefreund und findet es schön wenn diese Vierbeinigen Floh und Bazillenschleudern einen anspringen oder gar anlecken!
Im schlimmsten Fall sogar beißen. Was mir bereits passiert ist.
Wahrscheinlich sind Sie auch eine/r von denen die Ihren Hund als Kinderersatz sehen.
Viel Spaß
MaBu
schrieb am 14.9.2026 22.50 Uhr:
Die Natur sollte für alle da sein, egal, ob Wiese, Wald oder Wasser.