NGG: Zuckersteuer gefährdet Arbeitsplätze in Lübeck
Lübeck: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab. Allein in der NGG-Region Lübeck arbeiten über 9000 Beschäftigte in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Besonders betroffen wären dabei Beschäftigte in der Getränkeherstellung, beispielsweise bei Coca-Cola und anderen Betrieben der Getränkeindustrie.
„Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke würde zahlreiche Betriebe zusätzlich belasten“, kritisiert Michael Belamon, Gewerkschaftssekretär der Region Lübeck. „Es fehlt eine belastbare Analyse der Folgen für Arbeitsplätze, Standorte, Lieferketten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Nahrungsmittel- und Getränkeproduktion“, so Belamon weiter.
Kritisch bewertet die NGG auch die sozialen Folgen. „Wer wenig verdient, gibt einen deutlich größeren Anteil seines Einkommens für den täglichen Konsum aus“, so Belamon. „Eine Zuckersteuer würde ausgerechnet jene Haushalte zusätzlich belasten, die bereits besonders stark unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Bestehende soziale Ungleichheiten würden dadurch weiter verschärft.“
Die Idee für die neue Steuer stammt aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026. Diese schlägt einen Steuersatz von 26 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis 8 Gramm pro 100 Milliliter sowie einen Steuersatz von 32 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als 8 Gramm pro 100 Milliliter vor.
Je nach Zuckergehalt könnte sich ein Getränkekasten (12 mal 1 Liter) um ca. vier bis fünf Euro verteuern. Ein Beispiel: Ein Limonaden-, Spezi- oder Softdrinkkasten für derzeit 12,99 Euro mit 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter könnte künftig 17,56 Euro kosten. Das entspräche einer Preissteigerung von 35 Prozent.
Zudem warnt die NGG vor den Folgen einer überhasteten Einführung der Steuer: Eine Einführung bereits zum Jahresbeginn 2027 würde Betrieben, Beschäftigten und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ihren Betriebsräten kaum Zeit lassen, Produktionsplanung, IT-Systeme, Preislisten, und Verträge anzupassen. Aber auch eine spätere Einführung im Laufe des Jahres wäre problematisch. Sollte die Steuer erst im zweiten Halbjahr 2027 in Kraft treten, träfe sie die Branche ausgerechnet während der Sommerhochsaison. In dieser Zeit laufen die Getränkehersteller am Limit. Kurzfristige Preisanpassungen, veränderte Absatzmengen und zusätzliche Umstellungen würden die Produktionsplanung erheblich erschweren. Für die Beschäftigten drohten mehr Überstunden, zusätzliche Schichten, kurzfristige Änderungen von Dienstplänen und eine noch geringere Planbarkeit ihrer Freizeit.
Die NGG wertet die Pläne der Bundesregierung vor allem als Versuch, Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. „Statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu belasten, sollte die Bundesregierung endlich hohe Erbschaften stärker besteuern und die Wiedereinführung der Vermögensteuer in den Blick nehmen“, erklärt Belamon. „Damit ließen sich Mehreinnahmen erzielen, ohne die breite Bevölkerung zusätzlich zur Kasse zu bitten.“
Die NGG unterstützt ausdrücklich das Ziel einer gesunden Lebensweise und Ernährung. Statt Lenkungssteuern fordert sie eine stärkere Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, bessere Informations- und Aufklärungsangebote sowie ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Kita- und Schulessen. „Das ist wirksamer und sozial gerechter als neue Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Belamon. „Die Menschen haben die Preissteigerungen der vergangenen Jahre längst im Geldbeutel zu spüren bekommen. Zusätzliche Belastungen an der Ladenkasse sind das falsche Signal.“
Berechnungsgrundlage für einen Kasten Softdrinks mit 9 g Zucker pro 100 ml (Steuersatz: 32 Cent pro Liter):
12 Liter × 0,32 Euro = 3,84 Euro
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer: 3,84 Euro × 1,19 = 4,57 Euro
Verteuerung pro Kasten: 4,57 Euro
Kritisch bewertet die NGG auch die sozialen Folgen. „Wer wenig verdient, gibt einen deutlich größeren Anteil seines Einkommens für den täglichen Konsum aus“, so Belamon. „Eine Zuckersteuer würde ausgerechnet jene Haushalte zusätzlich belasten, die bereits besonders stark unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Bestehende soziale Ungleichheiten würden dadurch weiter verschärft.“
Die Idee für die neue Steuer stammt aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026. Diese schlägt einen Steuersatz von 26 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis 8 Gramm pro 100 Milliliter sowie einen Steuersatz von 32 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als 8 Gramm pro 100 Milliliter vor.
Je nach Zuckergehalt könnte sich ein Getränkekasten (12 mal 1 Liter) um ca. vier bis fünf Euro verteuern. Ein Beispiel: Ein Limonaden-, Spezi- oder Softdrinkkasten für derzeit 12,99 Euro mit 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter könnte künftig 17,56 Euro kosten. Das entspräche einer Preissteigerung von 35 Prozent.
Zudem warnt die NGG vor den Folgen einer überhasteten Einführung der Steuer: Eine Einführung bereits zum Jahresbeginn 2027 würde Betrieben, Beschäftigten und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ihren Betriebsräten kaum Zeit lassen, Produktionsplanung, IT-Systeme, Preislisten, und Verträge anzupassen. Aber auch eine spätere Einführung im Laufe des Jahres wäre problematisch. Sollte die Steuer erst im zweiten Halbjahr 2027 in Kraft treten, träfe sie die Branche ausgerechnet während der Sommerhochsaison. In dieser Zeit laufen die Getränkehersteller am Limit. Kurzfristige Preisanpassungen, veränderte Absatzmengen und zusätzliche Umstellungen würden die Produktionsplanung erheblich erschweren. Für die Beschäftigten drohten mehr Überstunden, zusätzliche Schichten, kurzfristige Änderungen von Dienstplänen und eine noch geringere Planbarkeit ihrer Freizeit.
Die NGG wertet die Pläne der Bundesregierung vor allem als Versuch, Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. „Statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu belasten, sollte die Bundesregierung endlich hohe Erbschaften stärker besteuern und die Wiedereinführung der Vermögensteuer in den Blick nehmen“, erklärt Belamon. „Damit ließen sich Mehreinnahmen erzielen, ohne die breite Bevölkerung zusätzlich zur Kasse zu bitten.“
Die NGG unterstützt ausdrücklich das Ziel einer gesunden Lebensweise und Ernährung. Statt Lenkungssteuern fordert sie eine stärkere Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, bessere Informations- und Aufklärungsangebote sowie ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Kita- und Schulessen. „Das ist wirksamer und sozial gerechter als neue Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Belamon. „Die Menschen haben die Preissteigerungen der vergangenen Jahre längst im Geldbeutel zu spüren bekommen. Zusätzliche Belastungen an der Ladenkasse sind das falsche Signal.“
Berechnungsgrundlage für einen Kasten Softdrinks mit 9 g Zucker pro 100 ml (Steuersatz: 32 Cent pro Liter):
12 Liter × 0,32 Euro = 3,84 Euro
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer: 3,84 Euro × 1,19 = 4,57 Euro
Verteuerung pro Kasten: 4,57 Euro
Kommentare zu diesem Text (2):
Pete
schrieb am 28.9.2026 12.34 Uhr:
Die NGG warnt vor Arbeitsplatzverlusten, höheren Preisen und einer überstürzten Einführung. Doch bei genauerem Hinsehen bleiben diese Argumente schwach:
• Keine Steuer auf Arbeitsplätze: Besteuert werden nicht Betriebe oder Beschäftigte, sondern Getränke mit viel Zucker. Wer den Zuckergehalt senkt, zahlt weniger oder gar keine Steuer. Das schafft einen Anreiz für bessere Produkte statt für Stellenabbau.
• Nicht „alle“ werden belastet: Wasser, ungesüßte Getränke und zuckerarme Alternativen bleiben günstig. Niemand muss teure Limonade kaufen. Es geht nicht um eine Steuer auf Durst, sondern auf übermäßig viel Zucker.
• Gesundheit hat ebenfalls ihren Preis: Karies, Übergewicht und Diabetes kosten Menschen Lebensqualität und die Allgemeinheit viel Geld. Es ist fairer, stark gezuckerte Produkte etwas teurer zu machen, als die Folgekosten später über Krankenkassenbeiträge auf alle zu verteilen.
• Sozial gerecht wird die Steuer durch die Verwendung der Einnahmen: Wenn das Geld in kostenloses gesundes Essen in Kitas und Schulen, Trinkwasserangebote und Ernährungsbildung fließt, profitieren gerade Familien mit wenig Einkommen.
• Planung statt Panik: Eine Übergangsfrist ist sinnvoll. Aber daraus folgt nicht, die Steuer abzulehnen. Rezepturen, Preislisten und IT-Systeme werden in der Branche regelmäßig angepasst. Für eine gut angekündigte Umstellung muss ausreichend Zeit vorgesehen werden.
Kurz gesagt: Nicht Arbeitsplätze werden besteuert, sondern Zucker. Nicht Menschen werden bestraft, sondern Hersteller erhalten einen Anreiz, weniger süße Produkte anzubieten.
Troll Hunter
schrieb am 28.9.2026 20.01 Uhr:
@ Pete
Na da hast du aber schnell den warnenden Finger gehoben statt zu lesen:
„Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke würde zahlreiche Betriebe zusätzlich belasten“, kritisiert Michael Belamon, Gewerkschaftssekretär der Region Lübeck. „Es fehlt eine belastbare Analyse der Folgen für Arbeitsplätze, Standorte, Lieferketten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Nahrungsmittel- und Getränkeproduktion“, so Belamon weiter.