Prozess: Angebliche Dachdecker klauen 72.000 Euro
Lübeck: Am Montag müssen sich vor dem Gericht in Lübeck drei Männer verantworten, die als angebliche Dachdecker ein älteres Ehepaar bestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen einen besonders schweren Diebstahl vor. Während die 81-jährige Bewohnerin auf dem Weg zur Bank war, um die Dachdecker bezahlen zu können, sollen die drei Tatverdächtigen 72.000 Euro aus dem Wohnräumen entwendet haben.
Den drei Angeklagten im Alter von 29, 31 und 57 Jahren wird vorgeworfen, im Juni 2024 eine zum damaligen Zeitpunkt 81-jährige Zeugin in Lübeck aufgesucht und sich dieser gegenüber als Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma ausgegeben zu haben. Der Zeugin sollen sie wahrheitswidrig erklärt haben, dass ein Schaden am Dach des Wohnhauses der Zeugin festgestellt worden sei, den sie für 1.500 Euro beheben könnten.
Die Zeugin soll hiermit einverstanden gewesen sein, aber jedoch erklärt haben, nicht genügend Bargeld im Hause zu haben. Zur Beschaffung des Betrages soll deshalb einer der Angeklagten mit der Zeugin zu einer Bank gefahren sein.
Währenddessen sollen die beiden anderen Angeklagten im Haus der Zeugin verblieben sein und die Wohnräume nach Vermögenswerten durchsucht haben, während sich der demenzkranke Ehemann der Zeugin im Wohnzimmer aufgehalten haben soll. Die Angeklagten sollen 72.000 Euro gefunden und mit dem Bargeld das Haus verlassen haben. Hierüber sollen sie den dritten Angeklagten informiert haben, der sich sodann von der Zeugin im Bereich der Bank abgesetzt haben soll.
Die Zeugin soll hiermit einverstanden gewesen sein, aber jedoch erklärt haben, nicht genügend Bargeld im Hause zu haben. Zur Beschaffung des Betrages soll deshalb einer der Angeklagten mit der Zeugin zu einer Bank gefahren sein.
Währenddessen sollen die beiden anderen Angeklagten im Haus der Zeugin verblieben sein und die Wohnräume nach Vermögenswerten durchsucht haben, während sich der demenzkranke Ehemann der Zeugin im Wohnzimmer aufgehalten haben soll. Die Angeklagten sollen 72.000 Euro gefunden und mit dem Bargeld das Haus verlassen haben. Hierüber sollen sie den dritten Angeklagten informiert haben, der sich sodann von der Zeugin im Bereich der Bank abgesetzt haben soll.