Verdächtiges Fahrrad legt Bahnverkehr lahm
Lübeck: Am Sonntag, 27. September 2026, gegen 15.30 Uhr wurde von Mitarbeitern der Deutschen Bahn ein verdächtiges Fahrrad im Lübecker Hauptbahnhof neben einem Fahrkartenautomaten entdeckt. Aus dem E-Fahrrad hingen verdächtige Drähte. Vorsorglich wurde der Bereich abgesperrt. Spezialisten der Bundespolizei untersuchten das Gefährt mit einem Röntgengerät auf Sprengstoff.

Es wurden Lautsprecherdurchsagen veranlasst, die jedoch nicht zum Besitzer führten. Eine Videoauswertung ergab dann, dass eine männliche Person zuvor das Fahrrad dort abstellte und danach in den Zug nach Travemünde stieg.
Die Spezialisten trafen gegen 16.10 Uhr am Hauptbahnhof ein. Für die Maßnahmen wurden auch die Gleise 1 bis 5 für den Zugverkehr gesperrt. Mit einem Röntgengerät wurden das Fahrrad und der vermeintliche Akku durchleuchtet. Hinweise auf Sprengstoff fanden sich nicht. Um 16.57 Uhr wurde der Bahnhof wieder freigegeben.

Das Fahrrad wurde sichergestellt. Im Anschluss konnte der Besitzer des Fahrrades doch noch im Bahnhof festgestellt werden. Dem 38-jährigen Deutschen wurde der Sachverhalt erläutert. Der uneinsichtige Mann wurde im Anschluss mit dem Hinweis auf etwaig auf ihn zukommende Polizeikosten entlassen.
Kommentare zu diesem Text (6):
Dr.Lange
schrieb am 28.9.2026 7.05 Uhr:
Ein seltsamer Abschluss des Artikels. Warum sollte dem Mann der Einsatz etwas kosten?
Hierfür sollte man wissen, dass der Gesetzgeber Pedelecs (wie hier zu sehen) den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt hat. Weder werden sie vor der „Inmarktbringung“ amtlich geprüft, noch deren Akkus aufwendig per EU-Freigabe (wie z.B. bei den unbeliebten E-Scootern) getestet. Änderungen an Verkabelungen oder Akkus sind insofern defacto jederzeit möglich und auch nicht verboten, solange das E-Bike danach nicht schneller als 25km/h bei Unterstützung durch den Radfahrer/die Radfahrerin fährt.
Diese Entscheidung zur gesetzlichen Gleichstellung mit dem reinen Fahrrad steht insofern einer entsprechenden Bestrafung entgegen. Bei einem E-Scooter wäre das völlig anders, hier ist das Fahrzeug EU-Typ-abgenommen und hat ein Kennzeichen. Änderungen lassen die Erlaubnis zur Nutzung erlöschen.
Auf den Einsatzkosten werden aus meiner Sicht die Einsatzkräfte/der Steuerzahler sitzenbleiben.
Doc Long
schrieb am 28.9.2026 9.17 Uhr:
@Dr. Lange
Nun wissen wir aus dem Artikel nur, dass es "verdächtige Drähte" waren. Wir wissen nichts über deren Aussehen, wie und wo sie befestigt waren und was es sonst noch für Gründe gab, dies als besorgniserregend einzustufen. Wenn Sie mehr Details wissen, teilen Sie es gerne.
Ein Fahrrad so zu modifizieren, dass die Umbauten den Verdacht einer Gefährdung erwecken, ist schonmal grundsätzlich nicht gerade eine kluge Entscheidung, auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn man dann noch dieses Fahrrad verbotener Weise in einem Sicherheitsbereich abstellt, dann muss man ggf für solches Verhalten auch die Konsequenz tragen. Dazu gilt der allgemeine Grundsatz "Dummheit schützt vor Strafe nicht".
Lolbert
schrieb am 28.9.2026 10.17 Uhr:
Nur zur Erinnerung:
Es war ein Fahrrad, das 1989 für den erfolgreichen Mordanschlag auf Alfred Herrhausen verwendet wurde.
Better safe then sorry!
Boyd lice
schrieb am 28.9.2026 10.34 Uhr:
Wenn man in hysterischen Zeiten lebt, reicht es aus ein defektes (?) Fahrrad am falschen Platz abzustellen um den Kampfmittelräumdienst anrücken zu lassen. Eine Geschichte, so absurd, das man das man nicht weiß ob man lachen oder weinen soll.
Jan H
schrieb am 28.9.2026 12.21 Uhr:
Habe auch noch nie gesehen das man dort Fahrräder abstellen darf normal schließt Man sie doch draußen am Bahnhof ab und nicht direkt im Bahnhofsgebäude
Lg Jan H
Oliver
schrieb am 1.10.2026 8.54 Uhr:
@Jan H:
Darf man auch nicht abstellen. Hier war wohl einer einfach lauffaul oder vielleicht war es auch ein geklautes Rad, dann kann es demjenigen ja eh egal sein, wie er es abstellt, ist ja nicht seins....