Stadt: Hecken zurück schneiden
Lübeck: Mit dem Herbst beginnt wieder die Zeit für den Heckenschnitt. Die Hansestadt Lübeck bittet daher alle Grundstücks- und Gartenbesitzer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume zu überprüfen und – falls erforderlich – rechtzeitig zurückzuschneiden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf Gehwegen, Straßen und an Kreuzungen zu gewährleisten.
Überwachsene Hecken können die Sicht an Einmündungen, Fußgängerüberwegen und Ausfahrten erheblich beeinträchtigen. Freigeschnittene Gehwege und sichtbare Verkehrsschilder erhöhen insbesondere in der dunklen Jahreszeit die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmer:innen. Zudem muss sichergestellt sein, dass Straßennamensschilder gut erkennbar bleiben, damit Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell an den richtigen Ort gelangen.
Zeitraum für stärkere Rückschnitte
Stärkere Rückschnitte, die über einen einfachen Formschnitt hinausgehen, sind ab sofort bis Ende Februar 2027 zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 30. September gilt die gesetzliche Fällverbotsfrist, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Sollten im Ausnahmefall Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich sein, bittet die Hansestadt um vorherige Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde unter naturschutz@luebeck.de.
Lichtraumprofil beachten
Damit alle Verkehrsflächen sicher genutzt werden können, ist das sogenannte Lichtraumprofil freizuhalten. Die ist über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter hoch, über Radwegen mindestens 2,50 Meter hoch und hat einen seitlichen Sicherheitsraum neben Fahrbahnen von mindestens 0,50 Metern. An vielen Stellen im Stadtgebiet besteht hier Handlungsbedarf. Eigentümer werden daher gebeten, den Bewuchs an ihren Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren.
Tipps für den sicheren Heckenschnitt
Die Hansestadt Lübeck möchte einige Tipps zum Heckenrückschnitt geben, mit denen die Lübecker zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Straßen und Wegen beitragen können:
1. Sichtlinien freihalten: Beim Rückschnitt sollte darauf geachtet werden, dass Straßen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Pflanzen sollten bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, um Geh- und Radwege sowie Einfahrten freizuhalten.
2. Regelmäßige Pflege: Ein jährlicher Rückschnitt im Herbst ist ideal, um das Wachstum der Pflanzen unter Kontrolle zu halten und dauerhaft freie Verkehrsflächen zu gewährleisten.
3. Sichere Arbeitsweise: Scharfe, geeignete Werkzeuge für einen sauberen Schnitt sowie angemessene Schutzkleidung tragen zur Sicherheit bei der Gartenarbeit bei.
4. Umweltgerechte Entsorgung: Schnittreste sollten über die Grünschnitt-Sammelstellen oder Biotonnen entsorgt werden.
5. Gemeinschaftliche Verantwortung: Nachbarn können auf die Bedeutung des Rückschnitts für die Verkehrssicherheit hingewiesen werden, um gemeinsam die Sicherheit in der Umgebung zu verbessern.
Warum der Herbstschnitt wichtig ist
Hecken bieten wertvollen Lebensraum für zahlreiche Vogelarten. Während der Brutzeit von März bis Oktober suchen viele Vögel Schutz in dichtem Gehölz. Ein regelmäßiger Schnitt außerhalb dieser Zeit fördert eine gesunde, dichte Hecke und schützt gleichzeitig die heimische Tierwelt. Mit einem rechtzeitig durchgeführten Heckenschnitt tragen alle Grundstücksbesitzer aktiv zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der heimischen Natur in unserer Stadt bei. Die Hansestadt Lübeck dankt für die Unterstützung und Rücksichtnahme.
Zeitraum für stärkere Rückschnitte
Stärkere Rückschnitte, die über einen einfachen Formschnitt hinausgehen, sind ab sofort bis Ende Februar 2027 zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 30. September gilt die gesetzliche Fällverbotsfrist, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Sollten im Ausnahmefall Maßnahmen im Verbotszeitraum erforderlich sein, bittet die Hansestadt um vorherige Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde unter naturschutz@luebeck.de.
Lichtraumprofil beachten
Damit alle Verkehrsflächen sicher genutzt werden können, ist das sogenannte Lichtraumprofil freizuhalten. Die ist über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter hoch, über Radwegen mindestens 2,50 Meter hoch und hat einen seitlichen Sicherheitsraum neben Fahrbahnen von mindestens 0,50 Metern. An vielen Stellen im Stadtgebiet besteht hier Handlungsbedarf. Eigentümer werden daher gebeten, den Bewuchs an ihren Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren.
Tipps für den sicheren Heckenschnitt
Die Hansestadt Lübeck möchte einige Tipps zum Heckenrückschnitt geben, mit denen die Lübecker zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Straßen und Wegen beitragen können:
1. Sichtlinien freihalten: Beim Rückschnitt sollte darauf geachtet werden, dass Straßen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Pflanzen sollten bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, um Geh- und Radwege sowie Einfahrten freizuhalten.
2. Regelmäßige Pflege: Ein jährlicher Rückschnitt im Herbst ist ideal, um das Wachstum der Pflanzen unter Kontrolle zu halten und dauerhaft freie Verkehrsflächen zu gewährleisten.
3. Sichere Arbeitsweise: Scharfe, geeignete Werkzeuge für einen sauberen Schnitt sowie angemessene Schutzkleidung tragen zur Sicherheit bei der Gartenarbeit bei.
4. Umweltgerechte Entsorgung: Schnittreste sollten über die Grünschnitt-Sammelstellen oder Biotonnen entsorgt werden.
5. Gemeinschaftliche Verantwortung: Nachbarn können auf die Bedeutung des Rückschnitts für die Verkehrssicherheit hingewiesen werden, um gemeinsam die Sicherheit in der Umgebung zu verbessern.
Warum der Herbstschnitt wichtig ist
Hecken bieten wertvollen Lebensraum für zahlreiche Vogelarten. Während der Brutzeit von März bis Oktober suchen viele Vögel Schutz in dichtem Gehölz. Ein regelmäßiger Schnitt außerhalb dieser Zeit fördert eine gesunde, dichte Hecke und schützt gleichzeitig die heimische Tierwelt. Mit einem rechtzeitig durchgeführten Heckenschnitt tragen alle Grundstücksbesitzer aktiv zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der heimischen Natur in unserer Stadt bei. Die Hansestadt Lübeck dankt für die Unterstützung und Rücksichtnahme.
Kommentare zu diesem Text (7):
Schultze
schrieb am 1.10.2026 17.01 Uhr:
Dann doch bitte mal den Eigentümer (...) von Amtswegen auffordern die Hecken in der Stadtweide und in der Osterweide so weit zurück zu schneiden, das die Sichtachse frei ist.
Michael
schrieb am 1.10.2026 20.33 Uhr:
Ein kleiner Hinweis an die Stadt: Auch Sie können darauf achten auf den öffentlichen Wegen zurückzuschneiden. Oft genug wird es recht eng wie z.B. an der Neuen Hafenstraße oder der Travemünde Allee.
Sylvia Zastrow
schrieb am 2.10.2026 5.46 Uhr:
Die Hecken ,bitte, so weit zurück schneiden , dass Fußwege frei begehbar sind ! Wird immer schwieriger ,z.t. , auch durch parkende e Roller !
Bewohner
schrieb am 2.10.2026 6.05 Uhr:
Wäre schön, wenn sich die Bewohner im Hochschulstadtteil am Rückschnitt der Hecken beteiligen würden, Teilweise muss man schon halb auf der Straße parken , der Stadtteil verlottert zunehmend, weil sich kaum jemand daran hält...
Suumcuique
schrieb am 2.10.2026 8.37 Uhr:
Liebe Stadtverwaltung, netter Versuch, aber Bitten unter einer Verwendung von "sollten" hilft hier überhaupt nicht. Ortsbegehungen und eigene Ermittlungen mit direkter Kontakaufnahme mit den Grundstückseigentümern ist zielführender. Fangt einfach mal im Musikerviertel an.....
Verstehe
schrieb am 2.10.2026 9.32 Uhr:
Schön, das wir sonst keine Probleme haben! Herzliche Grüße an alle Vorkommentatoren, gleich am 1sten Oktober schon soviele schlimme Feststellungen und Aufforderungen, das die Stadt doch tätig werden soll. Was seit ihr nur für (...)?
Freiwild
schrieb am 2.10.2026 17.11 Uhr:
"Herzliche Grüße an alle Vorkommentatoren, gleich am 1sten Oktober schon soviele schlimme Feststellungen und Aufforderungen, das die Stadt doch tätig werden soll. Was *seit ihr nur für (...)?"
Es heißt *seid.
Übrigens hätten die Stadt und die Vorkommentatoren auch bitte auf das Wechseln auf Winterreifen (von "O" bis "O") aufmerksam machen können.