Sonnabend, der 31. Juli 2010

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14.08.2006 16.24


Grüne: ARGE schnüffelt im Badezimmer

"Gibt es weibliche und männliche Zahnbürsten? Die Lübecker ARGE ist von deren Existenz überzeugt und beauftragt Mitarbeiterinnen, danach zu suchen", sagt Kolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der Lübecker Grünen. Dies gehe aus einem den Grünen vorliegenden mehrseitigen Formular für die Durchführung von Hausbesuchen hervor.

Danach müssten Mitarbeiter der städtischen ARGE während ihrer Kontrollen die gesamte Wohnungseinrichtung der Hilfeempfänger angeben. Zum Beispiel müsse in einem Fragebogen angekreuzt werden, ob im Bad/WC sich ein Spiegelschrank, eine Waschmaschine und ein Schrank befinden, Hygieneartikel (W) weiblich, Hygieneartikel (M) männlich, Rasierzeug und Kosmetika herumliegen und sich dort eine Zahnbürste (W) weiblich und eine Zahnbürste (M) männlich aufhalten.


Ein Auszug aus der Checkliste der Kontrolleure.

"Bei der Suche der Lübecker ARGE nach verschiedengeschlechtlichen Zahnbürsten mag es sich noch um eine Realsatire eines halbstädtischen Amtes handeln", so Klinkel. "Jedoch ist das gesamte Formular eine Horrorliste für Datenschützer. So will die städtische Arbeitsbehörde alles über die gesamte Ausstattung der durchsuchten Wohnungen mit Unterhaltungselektronik, wie z.B. Fernseher, Stereoanlage, Videorecorder, DVD-Player, Computer oder Laptop wissen."

Für die Leistungsgewährung seien Kenntnisse darüber, wo und wie Langzeitarbeitslose ihr benutztes Geschirr reinigen, ihren Kaffee kochen, ihr Brot rösten oder ihre Speisen erwärmen nicht notwendig. Trotzdem würden Haushaltsgeräte die Neugierde der Sozialbehörde wecken. Deshalb müssten Mitarbeiterinnen des Ermittlungsdienstes in den Fragebögen ankreuzen, ob sie bei ihren Durchsuchungsaktionen einen Geschirrspüler, eine Spüle, eine Kaffeemaschine, einen Toaster, oder eine Mikrowelle gefunden haben. "Die städtischen ArbeitsamtfahnderInnen sind auch verpflichtet, Fußbodenbeläge zu untersuchen, die Schuhe und das Bettzeug zu zählen (dabei dürfen sie Helme nicht übersehen), eine Skizze der durchsuchten Wohnungen anzufertigen, sowie die Fotografien an den Wänden zu kontrollieren und ihrem Arbeitgeber verdächtige Abbildungen zu melden", berichtet Klinkel weiter.

"Nach unserer Meinung, sollen MitarbeiterInnen einer Arbeitsbehörde sich mit der Fort– und Weiterbildung von Arbeitslosen, deren Vermittlung in Arbeitsverhältnisse und mit der Leistungsgewährung beschäftigen, statt in den Wohnungen von HilfeempfängerInnen herumzuschnüffeln und ihre Arbeitszeit mit der Suche nach weiblichen und männlichen Zahnbürsten zu vergeuden", fordern die Grünen. "Wir gehen davon aus, dass Langzeitarbeitslose auch weiterhin mit Hausbesuchen belästigt werden. Beim Herumschnüffeln in fremden Wohnungen muss aber auch eine Sozialbehörde die Regeln des Datenschutzes beachten. Deshalb haben die schleswig-holsteinischen Datenschützer ein Musterprotokoll zur Durchführung eines Hausbesuches entworfen. Diese Formulare schränken die grenzenlose Neugierde der Sozialbehörde während der Hausdurchsuchungen erheblich ein und lassen eine unsinnige Suche nach männlichen und weiblichen Zahnbürsten nicht mehr zu. Wir fordern die ARGE Lübeck auf, ihre Horrorlisten für Datenschützer zu entsorgen und stattdessen den Entwurf des Kieler Datenschutzamtes zu verwenden. In der nächsten Bürgerschafts- und Sozialausschusssitzung werden wir entsprechende Anträge und Anfragen stellen."

Autor: Grüne/red.

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