In der Berichterstattung vom 18.10.2008 unter dem Titel "Jetzt trifft es Heilmann" behaupten Sie wahrheitswidrig, dass gegen mich wegen Bedrohung ermittelt werden würde und dass dazu meine Immunität aufgehoben worden sei.
Ich stelle richtig:
In seiner Beratung am 17.10.2008 hat der Immunitätsausschuss des Bundestages festgestellt, dass der mich betreffende Sachverhalt kein Sachverhalt ist, in dem Immunität herzustellen ist, da die fragliche vorgetragene Handlung nicht im Zusammenhang mit meiner Mandatsausübung steht. Nur in diesem Falle hätte der Bundestag Immunität herstellen müssen. Ihre Darstellung, dass meine Immunität aufgehoben worden sei, entspricht deswegen nicht den Tatsachen.
Ebenso unrichtig ist die Darstellung, dass gegen mich wegen Bedrohung eines ehemaligen Lebensgefährten ermittelt werden würde. Es ist falsch, wenn der gegen mich Strafantragstellende als mein ehemaliger Lebensgefährte bezeichnet wird. Dies umfasst eine gewisse Dauer einer Beziehung. Seit Jahresbeginn war der Anzeigende lediglich Mieter, allenfalls war das Zusammenleben einer Wohngemeinschaft gleichzustellen. Der Betreffende wurde im Oktober letzten Jahres aus dem Strafvollzug entlassen. Ich lernte ihn kennen, er war wohnungssuchend und ich bot ihm an, bei mir zu wohnen. Damit wollte ich ihm eine Chance für einen Neustart geben. Mit den fraglichen Kurznachrichten, die die Handlung der angezeigten Tat darstellen sollen, forderte ich ihn auf, seine Bewährungsauflagen einzuhalten und habe meine Persönlichkeitsrechte geschützt. Ihre Darstellung einer Bedrohung entspricht nicht den Tatsachen. Er wird auch nicht wegen Bedrohung gegen mich ermittelt.
Lutz Heilmann
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Autor: red.
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