Lübecker Großwelse: Schonzeit aufgehoben

20.1.2022, 15.32 Uhr: Die bisher festgesetzte Schonzeit und das Schonmaß für den Wels sind in der jetzt geltenden Binnenfischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein [BiFVO S-H] aufgehoben worden. Darauf weist der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. hin. Der Wels kann nunmehr ganzjährig beangelt und ohne Größeneinschränkung mitgenommen werden. In Lübeck gilt das unter anderem für die Wakenitz und die Trave.

Der Wels ist ein Raubfisch, der bis zu drei Meter lang und bis zu 150 Kilogramm schwer wird. In der Lübecker Wakenitz sind bereits mehrere Welse mit einer Länge von mehr als zwei Metern gefangen worden. Der Wels ist ein Allesfresser mit einer Vorliebe für kleine bis mittlere Beutefische.

Hinweis: Im Bereich der Küstenfischereiverordnung (Ostsee, in Lübeck sind das Priwall- und Kurstrand sowie Brodtener Ufer) gilt für den Wels weiterhin ein Mindestmaß von 70 Zentimeter. In Vereins- und Privatgewässern können die Berechtigten eigene Schonzeiten und Schonmaße für den Wels festlegen.

Dieser Großwels wurde in der Wakenitz bei Eichholz gefangen. Foto: Manfred Kautzsch



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