Diäten im Landtag steigen ab 1. Juli um 2,6 Prozent

28.6.2022, 12.52 Uhr: Die Entschädigung für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages steigt ab dem 1. Juli 2022 um 2,6 Prozent von 8.886 auf 9.117 Euro. Grundlage für die Anpassung ist nach § 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr.

Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Beamtinnen und Beamten) in Schleswig-Holstein. Die prozentuale Veränderung beträgt nach den Berechnungen im Jahr 2021 gegenüber 2020 plus 2,6 Prozent.

Die Bezüge der Abgeordneten steigen um 231 Euro pro Monat. Foto: Landtag



<< Zur Übersichtsseite.