Sana Kliniken: Ab Donnerstag wieder Besuche möglich

Lübeck: Archiv - 26.05.2021, 09.16 Uhr: Aufgrund der rückläufigen Corona-Zahlen heben die Sana Kliniken Lübeck an ihren beiden Standorten (Süd und Travemünde) das generelle Besuchsverbot ab Donnerstag, dem 27. Mai 2021, auf. Die Lockerung der Besucherregelung gilt so lange wie die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hansestadt Lübeck unter 50 je 100.000 Einwohner liegt.

"Seit nunmehr fast einem Jahr gilt für unsere Klinik ein Besuchsverbot. Dieses hat insbesondere vielen Patienten und ihren Angehörigen, aber auch unsere Mitarbeitenden, viel abverlangt", berichtet Dr. Christian Frank, Geschäftsführer an den Sana Kliniken Lübeck. Trotz aller Bemühungen, die Situation für alle Beteiligten während dieser Zeit so erträglich wie möglich zu machen, freue man sich über erste mögliche Lockerungen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz weniger als 50 je 100.000 Einwohner in der Hansestadt Lübeck. "Sollten die Zahlen weiterhin stabil unter dieser Grenze bleiben, halten wir eine Aufhebung des Besuchsverbotes für vertretbar. So werden ab Freitag Besuche für unsere stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten wieder möglich sein. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass auch weiterhin strenge Auflagen und geltende Hygienerichtlinien einzuhalten sind", betont der Geschäftsführer. Um einer Verbreitung des Corona-Virus vorzubeugen, setzen die Sana Kliniken Lübeck weiterhin auf Kontaktreduktion, Nachverfolgung und Tests.

Ab dem 27. Mai 2021 gilt folgende Besuchsregelung am Standort Süd und ebenso für die Praxisklinik Travemünde (PKT):

Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten dürfen einmal pro Tag für eine Stunde von einer Person besucht werden. Für diese Besucher gelten jedoch strenge Regeln:

So muss der Besucher von der Fachabteilung am Infotresen zuvor namentlich schriftlich als besuchsberechtigt angemeldet worden und frei von Erkältungssymptomen sein. Zutritt erhalten außerdem nur Besucher, die einen von einer offiziellen Teststelle ausgestellten, tagesaktuell negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen können. Selbsttests sind nicht zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Besucher (Voraussetzung Vorlage einer Impfbescheinigung, die belegt, dass die letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgt ist) oder diejenigen, die einen Genesenen-Nachweis erbringen, das heißt ein positiver SARS-CoV-2-PCR-Nachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen jedoch weiterhin keinen Besuch empfangen.

Darüber hinaus ist bei Betreten des Klinikgebäudes am Besuchstag die Erfassung der Kontaktdaten ebenso erforderlich wie das Tragen einer FFP-2-Maske sowie das Einhalten aller weiteren Hygiene- und Abstandsregeln. Ausnahmen von der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin in besonderen Härtefällen, bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung der Krankenhauseinsatzleitung.

Seit fast einem Jahr gilt für die Sana Klinik ein Besuchsverbot. Foto: Archiv/Sana Kl.

Seit fast einem Jahr gilt für die Sana Klinik ein Besuchsverbot. Foto: Archiv/Sana Kl.


Text-Nummer: 145124   Autor: Sana Kliniken/Red.   vom 26.05.2021 um 09.16 Uhr

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