Flugärger-App hilft jetzt auch bei Gepäck

Schleswig-Holstein: Archiv - 29.06.2021, 10.33 Uhr: Die bevorstehenden Sommerferien, sinkende Corona-Zahlen und die damit verbundene Aufhebung von Reisebeschränkungen geben dem Flugverkehr wieder Aufwind. Flugreisen sind unter bestimmten Rahmenbedingungen und unter Wahrung strikter Hygienekonzepte wieder möglich. Die Vorfreude auf den Flug wird getrübt durch Erinnerungen an annullierte oder verspätete Flüge. Wer jetzt losfliegt, sollte daher die Flugärger-App der Verbraucherzentralen auf das Smartphone laden.

Die App unterstützt, wenn mit dem Flug nicht alles rund läuft. Mit einem neuen Update hilft das mobile Tool jetzt auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird.

Claus Christian Claussen, Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein: "Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen."

Mit einem neuen Update hilft das mobile Tool jetzt auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird. Im Detail funktioniert das neue Gepäck-Modul so: Wer seinen Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht wiederbekommt, kann mit der App eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren, Belege hochladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückfordern. Auch wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, sein Ticket selbst zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App wichtige Informationen an die Hand: Ist es klug, den Flug sofort selbst zu stornieren? Und was muss ich dabei beachten? Wer bereits storniert hat, kann mit Unterstützung der App Steuern und Gebühren und in manchen Fällen Teile des Flugpreises zurückfordern.

Die Flugärger-App wurde bereits mehr als 80.000 Mal für iOS und Android heruntergeladen. Sie prüft und berechnet mithilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die Adresse einer Airline, gegen die der jeweilige Anspruch gerichtet werden kann. Das fertig erzeugte Anschreiben kann vom Nutzer dann per Mail oder Post versendet werden.

Reagiert die Fluggesellschaft auf die Forderungen der Flugreisenden gar nicht oder nicht fristgemäß, lotst die App die Nutzerinnen und Nutzer direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle - eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen.

Hintergrund:

Die Flugärger-App wurde als vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Projekt von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2019 gestartet und wird mittlerweile von den Verbraucherschutzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein finanziert. Mit der App können Reisende mit ein paar Klicks die Ticketkosten bequem von der Fluggesellschaft zurückfordern und weitere Ansprüche geltend machen, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Claus Christian Claussen ist Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein.

Claus Christian Claussen ist Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein.


Text-Nummer: 145825   Autor: JuMi SH/Red.   vom 29.06.2021 um 10.33 Uhr

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