Neskovic: Pläne für Schutzgebiet auf dem Priwall rechtswidrig
Lübeck: Archiv - 01.08.2021, 11.06 Uhr: Das Bürgerschaftsmitglied Wolfgang Neskovic hält den ausgelegten Entwurf zur Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes auf dem Priwall für rechtswidrig. Es sei willkürlich, das Landschaftsschutzgebiet an der Kohlenhofspitze zu begrenzen. Vielmehr müsse die Fläche von der Kohlenhofspitze bis zur Tankstelle mit in das zu schützende Gebiet einbezogen werden.Neskovic erklärt dazu:
(")Schutzgut ist nach den entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen auch das Landschaftsbild. Aus Travemünder Sicht stellt sich der vorhandene Baumbestand zwischen Kohlenhofspitze und Tankstelle optisch als einheitliche Waldfläche dar. Dieses Landschaftsbild wird verschandelt, wenn dort die geplante Multifunktionsfläche - was immer das auch sein mag - eingerichtet wird. Es erscheint willkürlich und damit rechtswidrig, wenn nunmehr das Landschaftsschutzgebiet sachwidrig an der Kohlenhofspitze enden soll.
Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, das Landschaftsschutzgebiet an der vorgegebenen Stelle zu begrenzen. Zwar könnte die Einrichtung der geplanten Multifunktionsfläche in unmittelbarer räumlicher Nähe des Bauprojektes Beach Bay die Attraktivität dieser Ferieneinrichtung erhöhen und damit als Ausgleich dafür dienen, dass Herr Hollesen nunmehr die Kohlenhofspitze nicht mehr nach seinen Vorstellungen bebauen darf. Eine solche weitere Morgengabe – nach der Übernahme der Kosten für die Promenade - zu Lasten des Lübecker Steuerzahlers an Herrn Hollesen wäre jedoch keine sachlicher Grund für die nunmehr vorgenommene Begrenzung.
Sollte es bei der jetzigen Planung bleiben, sollte daher die Einleitung rechtlicher Schritte erwogen werden.(")
Wolfgang Neskovic informierte sich am Samstag vor Ort über die Kritik an den Plänen. Foto: Karl Erhard Vögele
Text-Nummer: 146400 Autor: PM vom 01.08.2021 um 11.06 Uhr