Große Resonanz auf Baumpflanzaktion der Stadt

Lübeck: Archiv - 03.11.2021, 10.43 Uhr: Die Baumpflanzaktion der Hansestadt Lübeck stößt auf große Resonanz. Noch bis zum 15. November 2021, besteht die Chance auf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 150 Euro pro Baum. Die Vielzahl an Anträgen und Anfragen wertet Jan Lobik, Projektleiter bei der unteren Naturschutzbehörde, als großen Erfolg. So zeigen viele Lübecker Bürger Interesse und pflanzen ein Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Bisher sind über 70 Anträge eingegangen und fast alle genehmigt worden.

Es können auch mehrere Bäume in einem Antrag angefragt werden. Das Antragsformular, die detaillierte Förderrichtlinie und weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.luebeck.de/baumschutz. Von den mehr als 170 beantragten Bäumen sind die meisten Obstgehölze. Aber auch Rotbuche, Stieleiche, Stechpalme, Eibe und Zitterpappel wurden bereits zur Pflanzung freigegeben. "Seien auch Sie dabei und geben einem neuen Baum ein Zuhause", ruft Jan Lobik auf. "Dabei gewinnt nicht nur die Natur an Lebensraum, auch ihr Umfeld wird bereichert. Sei es in Form leckerer Früchte, der Verbesserung des Kleinklimas oder durch interessante Naturbeobachtungen", führt der Umweltwissenschaftler weiter aus

Die große Nachfrage wirkt sich auch auf das Angebot in den Baumschulen aus, Lobik empfiehlt nicht mehr lange mit dem Baumkauf und der Zuschuss-Beantragung zu warten. Anträge können direkt per E-Mail an unv@luebeck.de, per Post an Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Stichwort: Baumpflanzaktion, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, gesendet werden. Telefonisch sind Informationen unter der Rufnummer 0451/1223980 erhältlich.

Sind alle Zuschussbedingungen erfüllt, kann nach kurzfristiger Zustimmung direkt gepflanzt werden. Als Hilfestellung wird eine Pflanzanleitung bereitgestellt. Auch der Hanse Obst e.V. unterstützt gern mit einer kostenlosen Beratung ab 3 Obstbäumen. Kontaktdaten sowie Informationen zum Verein sind online abrufbar unter www.hanse-obst.de

Sind alle Zuschussbedingungen erfüllt, kann nach kurzfristiger Zustimmung direkt gepflanzt werden. Foto: Archiv/VG

Sind alle Zuschussbedingungen erfüllt, kann nach kurzfristiger Zustimmung direkt gepflanzt werden. Foto: Archiv/VG


Text-Nummer: 148203   Autor: Presseamt Lübeck   vom 03.11.2021 um 10.43 Uhr

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