Stadt muss 220 Bäume fällen

Lübeck: Archiv - 05.11.2021, 13.35 Uhr: Der Bereich Stadtgrün und Verkehr betreut einen Baumbestand von rund 18.000 Straßenbäumen und über 80.000 weiteren Bäumen auf städtischen Flächen. In diesem Winter müssen etwa 240 Bäume zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden. Es handelt sich hierbei um 20 Straßenbäume und um rund 220 Bäume, die vor allem in Grünanlagen, auf Spielplätzen und an Schulen stehen. Etwa 100 Bäume davon sind bereits abgestorben.

Grundsätzlich verfolgen die Mitarbeiter des Bereichs Stadtgrün und Verkehr das Ziel, durch möglichst frühzeitige Erkennung von Krankheiten oder Pilzbefall Bäume im öffentlichen Raum zu erhalten. Dazu werden im Rahmen der Baumpflege alle Mittel ausgeschöpft: Eine Buche im Eschenburgpark ist mit dem Riesenporlig befallen. Der äußerlich sichtbare Gesundheitszustand ist noch sehr gut, so dass nun mit einer relativ aufwändigen Zuguntersuchung die Standsicherheit des Baumes geprüft wird. Wie die Untersuchung und der Test genau ablaufen, welche Erkenntnisse dadurch gewonnen werden können und was dies letztendlich für die Buche bedeutet, erklären die Mitarbeiter des Bereichs Stadtgrün und Verkehr am Mittwoch, 10. November 2021, um 13 Uhr. Treffpunkt ist die Brahms-Villa am Eschenburgpark. Interessierte Bürger sind herzlich willkommen!

Auf drei größeren Grünflächen muss der Baumbestand durchforstet werden, um ein Umstürzen von Bäumen und ein Herabfallen abgestorbener Äste auf die angrenzenden, zum Teil stark begangenen Wege, Häuser und Gärten beziehungsweise Kleingärten zu verhindern. Es handelt sich dabei um folgende Flächen:

- Grünflächen im Bereich des Radweges „Grüne Fuge“ im Hochschulstadtteil

- Straßenbegleitgrün beiderseits der Ratzeburger Allee (Grönauer Baum - Polarisweg)

- Baumbestand beiderseits des Wanderweges Wakenitz/Niemarker Landgraben

Im Stadtpark und im Godewindpark in Travemünde stehen drei alte Buchen, deren Wurzeln so stark durch den aggressiven Baumpilz Riesenporling geschädigt sind, dass sie umzufallen drohen und daher gefällt werden müssen.

Die Baumfäll-Listen werden im Internet veröffentlicht. Darin nicht enthalten sind Bäume, die aus planerischen Gründen für Bauvorhaben gefällt werden oder die wegen ihres Stammumfanges nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Zu jeder Baumfällung ist der Grund für die Fällung angegeben. Generell erfolgt erst dann eine Baumfällung, wenn mit keiner anderen baumpflegerischen Maßnahme die Verkehrssicherheit des Baumes hergestellt werden kann oder wenn der Baum bereits abgestorben ist. Die Listen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/baumpflege

Die Stadt hat die Baumfäll-Liste für diesen Winter veröffentlich.

Die Stadt hat die Baumfäll-Liste für diesen Winter veröffentlich.


Text-Nummer: 148252   Autor: Presseamt Lübeck   vom 05.11.2021 um 13.35 Uhr

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