Stadt: Anleinpflicht hat sich bewährt

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 14.11.2021, 10.50 Uhr: Die "Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich" wird alle fünf Jahre überprüft. Das aktuelle Ergebnis: Sie habe sich bewährt und kann verlängert werden. Das Land hat bereits zugestimmt.

Bereits seit 2006 hat Lübeck eine verbindliche Anleinpflicht für Hunde in der Innenstadt. Die gilt zur Abwehr "abstrakter Gefahren, die von Hunden ausgehen". Anders als oft vermutet, beginnt die Pflicht bereits auf der Stadtseite der Brücken zur Altstadtinsel, also zum Beispiel auch am Kanal und anderen Grünflächen.

"Anfragen bei Polizei und Ordnungsdienst haben bestätigt, dass sich die Regelungen der Stadtverordnung bewährt haben, eine Fortführung der Regelung wird ausdrücklich befürwortet", so die Stadtverwaltung. Die Verordnung stelle ein geeignetes Mittel dar, Zwischenfälle mit Hunden zu vermeiden. Wer seinen Hund nicht anleint, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

Ausgenommen bleiben auch in Zukunft Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenz- und Therapiehunde, "soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert".

Die Bürgerschaft muss der neuen Stadtverordnung noch zustimmen. Die aktuelle Regelung tritt sonst am 2. Januar außer Kraft.

Laut Stadtverwaltung hat sich die Anleinpflicht für Hunde in der Innenstadt bewährt. Foto: Oliver Klink

Laut Stadtverwaltung hat sich die Anleinpflicht für Hunde in der Innenstadt bewährt. Foto: Oliver Klink


Text-Nummer: 148401   Autor: VG   vom 14.11.2021 um 10.50 Uhr

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