Neuer Bußgeld-Katalog für Corona-Verstöße

Schleswig-Holstein: Archiv - 07.12.2021, 15.09 Uhr: Das Kabinett hat dem vom Innenministerium vorgelegten überarbeiteten Bußgeld-Katalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zugestimmt. Neu aufgenommen wurden unter anderem Vorgaben im Zusammenhang mit der sogenannten 2G-Regel im Einzelhandel. Kunden ohne Nachweis müssen 500 Euro zahlen.

Dabei geht es unter anderem um Kunden, die Einzelhandelsgeschäfte, für die die 2G-Regel gilt, nicht geimpft und nicht genesen betreten. Diesen Kunden droht jetzt ein Bußgeld von 500 Euro.

Die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften sind verpflichtet, die neue 2G-Regel deutlich sichtbar am Eingang des jeweiligen Geschäftes kenntlich zu machen, bei denen diese Regel gilt. Tun sie dies nicht, droht ein Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro.

Nach der am Wochenende in Kraft getretenen Landesverordnung sind die Betreiberinnen und Betreiber von Einzelhandelsgeschäften, in denen die 2G-Regel gilt, verpflichtet, die Kunden mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, kann ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro fällig werden. Außerdem sind sie verpflichtet, diese stichprobenartigen Kontrollen unverzüglich zu dokumentieren. Wird dies nicht umgesetzt, drohen Bußgelder zwischen 500 und 2.000 Euro.

Dazu erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Mir ist bewusst, dass dies vor allem für die Betreiberinnen und Betreiber von Einzelhandelsgeschäften einen enormen Mehraufwand bedeutet. Aber wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Zahl der Corona-Infektionen spürbar zurückgeht. Aus Sicht der Landesregierung sind die Vorgaben für den Einzelhandel dabei ein wichtiger Baustein. Deshalb bitte ich alle Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel und alle Kundinnen und Kunden um Verständnis und Mithilfe.“

Der überarbeitete Bußgeld-Katalog im Internet: www.schleswig-holstein.de

Der Bußgeldkatalog wurde um die Regeln für den Einzelhandel erweitert. Foto: JW

Der Bußgeldkatalog wurde um die Regeln für den Einzelhandel erweitert. Foto: JW


Text-Nummer: 148853   Autor: InnenMi/red.   vom 07.12.2021 um 15.09 Uhr

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