Lübeck verlängert Maskenpflicht bis 30. Dezember

Lübeck: Archiv - 15.12.2021, 17.41 Uhr: Lübeck verlängert die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt und dem Bereich um das Holstentor bis zum Hauptbahnhof bis zum 30. Dezember. Die bisherige Regelung wäre ausgelaufen.

Die Hansestadt Lübeck verlängert aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 14. Dezember 2021 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für folgende Bereiche der Lübecker Innenstadt an allen Wochentagen von 10 bis 21 Uhr:

Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
Mühlenstraße
Klingenberg
Sandstraße
Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
Kohlmarkt
Wahmstraße zwischen Kohlmarkt und Königstraße
Königstraße
Schrangen
Dr.-Julius-Leber-Straße zwischen Königstraße und Breite Straße
Hüxstraße
Fleischhauerstraße zwischen Breite Straße und Schlumacher Straße
Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich
Pfaffenstraße
Koberg
Große Burgstraße zwischen Koberg und Burgtor
Markt
Markttwiete
Weiter Krambuden
Rathausinnenhof
Marienkirchhof
Beckergrube zwischen Breite Straße und Fünfhausen
Außenbereich Europäisches Hansemuseum zwischen Marstallweg und Kleine Burgstraße
Holstenstraße
Holstentorbrücke
Holstentorplatz
Puppenbrücke
Lindenplatz
Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 16. Dezember 2021 bis einschließlich 30. Dezember 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Hintergrund

Seit dem 22. November 2021 findet an verschiedenen Plätzen der Weihnachtsmarkt in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck. Als Weihnachtsstadt des Nordens ist Lübeck ein Magnet für den Weihnachts- und Einkaufstourismus. Erkennbar kommen zwar in diesem Jahr weniger Gäste zu den Lübecker Weihnachtsmärkten, gleichwohl kommt es zu Menschenansammlungen auf den Weihnachtsmärkten und den Zuwegungen zu den Weihnachtsmärkten. Parallel verschärft sich das Infektionsgeschehen durch die Ausbreitung der Omikronvariante, so dass rechtzeitig präventive Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um eine unkontrollierte Verbreitung zu verhindern.

Die Maskenpflicht gilt bis mindestens 30. Dezember.

Die Maskenpflicht gilt bis mindestens 30. Dezember.


Text-Nummer: 148991   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 15.12.2021 um 17.41 Uhr

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