Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt

Lübeck: Archiv - 01.04.2022, 17.35 Uhr: In den öffentlichen Dienstgebäuden der Hansestadt Lübeck gilt weiterhin bis einschließlich 30. April 2022 für Besucher und Kunden die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Dies betrifft neben der Stadtverwaltung unter anderem auch die Räumlichkeiten der Volkshochschule. Stadtbibliotheken, der Museen, der Musik- und Kongresshalle (MuK), der Lübecker Schwimmbäder sowie des Lübecker Stadttheaters.

Diese Anweisung der Hansestadt Lübeck erfolge auf der Grundlage der Ausübung des Hausrechts und sei als verhältnismäßig anzusehen: "Es gilt in diesem Fall die Einschränkung der Freiheitsrechte gegenüber dem Schutz der Beschäftigten und dem Publikum angesichts einer weiter äußerst volatilen Infektionslage abzuwägen. Die Entscheidung wurde aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehen mit der hochinfektiösen Omikronvariante des Coronavirus und der angespannten personellen Situation in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes getroffen. Vor dem Hintergrund der humanitären Herausforderung durch die Zufluchtsuchenden des Ukrainekrieges kommt es prioritär darauf an, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sicherzustellen", so die Stadtverwaltung.

Die Überprüfung des Statutes 3-G (Geimpft, Genesen, Getestet) entfällt ab sofort in städtischen Gebäuden gemäß den Vorgaben der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein beziehungsweise des Infektionsschutzgesetztes.

In allen städtischen Gebäuden gilt für Besucher weiterhin Maskenpflicht.

In allen städtischen Gebäuden gilt für Besucher weiterhin Maskenpflicht.


Text-Nummer: 150897   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 01.04.2022 um 17.35 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]