Zoll kontrollierte Friseursalons

Lübeck: Archiv - 07.04.2022, 12.34 Uhr: Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Friseurhandwerk betreffend, kontrollierten am vergangenen Dienstag Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte. Die Beamten waren auch in Lübeck, Bad Schwartau und Stockelsdorf im Einsatz.

Die 52 Einsatzkräfte kontrollierten zusammen mit acht Beschäftigten der Landesfinanzbehörde die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

Vor Ort ergaben sich in mehreren Betrieben erste Hinweise auf Verstöße. In neun Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). In weiteren sechs Fällen ist zu prüfen, ob Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmer Sozialleistungen beziehen.

In drei Fällen wurden Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis festgestellt. Hier wurden in zwei Fällen gegen sie und ihre Arbeitgeber Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis und Beihilfe zu illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Zusätzlich wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III (SGB III) eingeleitet. Sofern die Strafverfahren eingestellt werden, drohen den betroffenen Arbeitgeber*innen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Den betroffenen Arbeitnehmern drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.

"Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar diesen Jahres 9,82 Euro je Bruttostunde. Das gilt auch für das Friseurhandwerk", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. "Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle", so Oder weiter. Den Durchsuchungen schließt sich nun intensive Geschäftsunterlagenprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Der Zoll weist auf den Mindestlohn im Friseurhandwerk hin. Foto: Zoll

Der Zoll weist auf den Mindestlohn im Friseurhandwerk hin. Foto: Zoll


Text-Nummer: 150994   Autor: Zoll/red.   vom 07.04.2022 um 12.34 Uhr

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