Schleswig-Holstein verlängert Absonderungs-Regeln

Schleswig-Holstein: Archiv - 27.04.2022, 18.06 Uhr: Das Gesundheitsministerium hat die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Sie gelten bis zum 15. Mai 2022. Das Gesundheitsministerium kündigt aber bereits Änderungen an, wenn eine neue bundeseinheitliche Regelung vorliegt.

Der bis zum 30. April befristet gültige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium am Mittwoch herausgegeben hat und der bis zum 15. Mai befristet ist. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.

Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein richtet. Eine Anpassung der Absonderungsregelungen ist auf Bundesebene nach Initiative der Gesundheitsministerkonferenz angekündigt und in Arbeit. Nach der Anpassung der Regelungen auf Bundesebene wird der jetzt verlängerte Erlass kurzfristig angepasst werden und sich nach Möglichkeit auf eine aktualisierte RKI-Empfehlung stützen. Änderungen können deshalb auch schon vor dem 15. Mai 2022 möglich sein.

Der herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Das Gesundheitsministerium wird zu möglichen Anpassungen informieren.

Die gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter: www.schleswig-holstein.de

Die Isolations-Regeln für Kontaktpersonen gelten weiterhin.

Die Isolations-Regeln für Kontaktpersonen gelten weiterhin.


Text-Nummer: 151323   Autor: SozMi/red.   vom 27.04.2022 um 18.06 Uhr

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