Volkszählung: Polizei warnt vor Betrügern

Lübeck: Archiv - 13.05.2022, 14.45 Uhr: Was früher Volkszählung hieß, ist heute der Zensus 2022. Am Montag starten die Befragungen. Die Polizei warnt davor, dass sich Betrüger als offizielle Befrager ausgeben könnten, um in fremde Wohnungen zu gelangen.

Die offiziellen Interviewer sind seit Freitag unterwegs, um die ihnen zugewiesenen Anschriften zu sichten. Parallel verteilen sie an die Stichprobenhaushalte folgende Unterlagen per Einwurf in den Briefkasten: ein Informationsschreiben, einen Flyer, der in Kurzform über den Zensus informiert, das sogenannte Unterrichtungsblatt, in dem über das Zensusgesetz und die Auskunftspflicht aufgeklärt wird, und eine Terminankündigungskarte. Auf dieser Karte finden die auskunftspflichtigen Personen den Namen ihres Interviewers sowie die Telefonnummer unter der dieser zu erreichen ist, falls der Termin verschoben werden soll.

Woran sind Interviewer zu erkennen?

Jeder Interviewer hat einen Ausweis dabei, der das Logo des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein trägt sowie das Logo für den Zensus 2022. Auf der Rückseite befindet sich die Adresse der Zensuserhebungsstelle sowie ein Stempel der Hansestadt Lübeck. Der Ausweis ist zudem mit einem fälschungssicheren Hologramm ausgestattet.

"Es ist unbedingt zu beachten, dass der Ausweis ausschließlich in Zusammenhang mit einem amtlich anerkannten Lichtbildausweis gültig ist. Es wird von Seiten der Polizei dringend geraten, die Daten des Ausweises zum Zensus 2022 auch mit dem amtlichen Ausweis abzugleichen", so Michael Bergmann, Sprecher der Polizeidirektion Lübeck. "Sollten Zweifel bestehen, so empfehlen wir dringend einen Anruf bei der örtlichen Polizei oder über den Notruf 110."

Wer wird befragt?

Die Stichprobenhaushalte wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Sie umfassen etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Alle Personen, die an diesen Stichprobenanschriften wohnen, sind auskunftspflichtig, unabhängig davon, ob sie einen oder mehrere Wohnsitze haben. Es werden Fragen zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit gestellt, sowie zum Bildungsstand und Erwerbsstatus.

Ziel der Befragung

Die Bevölkerungszählung zur Bestimmung der amtlichen Einwohnerzahl: Die erfassten Daten lassen zudem Rückschlüsse zu, in welcher Größenordnung gegebenenfalls eine Bereinigung der Melderegister notwendig ist, da beispielsweise Personen nicht mehr unter der genannten Adresse wohnen oder aber Personen in der Stadt wohnen, die nicht im Melderegister verzeichnet sind. Dies ist wichtig für die Aktualisierung der Einwohnerzahl.

Die Daten über Schulabschlüsse und Ausbildung, Berufstätigkeit, Arbeitswege, Nebenjobs und dergleichen, dienen als Basis für wichtige Planungsaufgaben wie Schul- oder Verkehrswegebau. Sie werden den Kommunen später in anonymisierter und aggregierter Form (Namen und Geburtstage wurden entfernt und die Datensätze wurden in Gruppen zusammengefasst) wieder zur Verfügung gestellt.

Auskunftspflicht

Da nur eine Stichprobe aus der Bevölkerung befragt wird, ist es wichtig, von den ausgewählten Haushalten vollständige Daten zu erhalten. Daraus ergibt sich die Auskunftspflicht für jedes volljährige Haushaltsmitglied. Eltern sind für ihre Kinder auskunftspflichtig. Pro Haushalt kann jedoch eine Person die Angaben für alle weiteren Haushaltsmitglieder machen, soweit er oder sie alle Antworten kennt. Dies gilt auch für Betreuende oder Angehörige von Personen, die ihre Angaben aufgrund von Krankheit oder Verständigungsproblemen nicht selbst machen können.

Werden die Daten weitergegeben?

Das im Zensus-Gesetz verankerte Rückspielverbot bedeutet, dass keinerlei Daten aus dem Zensus an die Meldestellen oder andere Behörden auf kommunaler Ebene weitergegeben werden dürfen. Die Garantie dafür bietet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Volkszählung, das im Zensusgesetz umgesetzt wird. Um dieses zu gewährleisten, arbeiten alle Zensus-Erhebungsstellen räumlich, personell und vor allem netzwerktechnisch abgeschottet von der Kommunalverwaltung. Alle erhobenen Daten gehen direkt an die Statistischen Landesämter, die für die Durchführung des Zensus verantwortlich sind.

Weitere Informationen

Bürger können sich mit allen Fragen zum Zensus telefonisch unter der Rufnummer 040/85163555 an die Zensus-Hotline beim Statistischen Landesamt wenden. Bei Fragen zum Interview und zum Ablauf der Befragung in Lübeck können die Mitarbeiter der Zensuserhebungsstelle Lübeck täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0451/122-1235 kontaktiert werden. Weitere Informationen zum Zensus sind online abrufbar unter www.luebeck.de/zensus2022

Im Original-Ton hören Sie ein Interview von Harald Denckmann mit Polizeisprecher Michael Bergmann zum Schutz vor falschen Interviewern.

Die Volkszählung startet an diesem Wochenende. Die Polizei rät, die entsprechenden Ausweise der Interviewer genau zu prüfen. Foto: Polizei, O-Ton: Harald Denckmann

Die Volkszählung startet an diesem Wochenende. Die Polizei rät, die entsprechenden Ausweise der Interviewer genau zu prüfen. Foto: Polizei, O-Ton: Harald Denckmann


Hier hören Sie den Originalton:

Text-Nummer: 151662   Autor: Presseamt Lübeck/Pol./r   vom 13.05.2022 um 14.45 Uhr

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