Verkehrsversuch Fackenburger Allee startet

Lübeck - St. Lorenz Nord: Archiv - 21.07.2022, 19.15 Uhr: Ab Freitag, 22. Juli 2022, gelten in der Fackenburger und Krempelsdorfer Allee neue Verkehrsregeln. Dann startet der Verkehrsversuch, der vermutlich sechs Monate dauern wird.

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Für einige Autofahrer sind die neuen Verkehrszeichen vermutlich noch unbekannt. So gibt es in der Fackenburger Allee jetzt Parkplätze für Carsharing-Autos.

Die Begründung für den Versuch

"Das Projekt ist eine große Chance und ein wichtiger Auftakt für die Mobilitätswende in Lübeck. In den kommenden Monaten werden wir vermutlich viele aussagekräftige Erkenntnisse gewinnen können, um auch langfristig zukunftsfähige und faire Verkehrskonzepte zu entwickeln", betont Bausenatorin Joanna Hagen. Projektleiter Jens Johannsen ergänzt: "Es ist an der Zeit, dass die Fackenburger Allee sicherer, grüner, leiser und klimafreundlicher wird. Gemeinsam mit den Lübeckerinnen und Lübeckern gehen wir das jetzt an."

Die wichtigsten Änderungen

Verkehrsführung: Die Versuchsstrecke ist für den Kfz-Verkehr nur noch auf einer Fahrspur pro Richtung befahrbar. Die jeweils rechte Fahrspur ist ausschließlich für den Radverkehr sowie für den Linienbusverkehr vorgesehen. Die ehemaligen Radwege sind als Gehwege ausgewiesen.

Linksabbiegen: Das Linksabbiegen ist auf dem gesamten Streckenabschnitt von der Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße bis zur Bahnhofsbrücke sowie auf einmündenden sogenannten Rippenstraßen untersagt. Ein Linksabbiegen ist nur bei signalisierten Kreuzungen und an der Dornbreite erlaubt.

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Radverkehr: Der Radverkehr wird auf breiten Radfahrstreifen geführt, auf denen auch Linienbusse fahren dürfen. Radfahrer, die geradeaus fahren, nutzen diesen durchgängig. Abbiegende Radfahrende können vor der jeweiligen Kreuzung beziehungsweise Einmündung an gekennzeichneten Stellen auf den Gehweg wechseln. Ansonsten ist das Befahren des Gehwegs von Radfahrern nur an solchen Abschnitten erlaubt, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ beschildert sind. Eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h (Schritttempo) darf dabei nicht überschritten werden. Radfahrer müssen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

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Lieferverkehr: Das Be- und Entladen auf der Fahrbahn oder dem Radfahrstreifen ist untersagt und nur auf dem Seitenstreifen möglich.

Parken ist erlaubt:
- an den Werktagen im Bereich der Fackenburger tagsüber von 9 bis 18 Uhr an ausgewiesenen Stellen für maximal eine Stunde
- an den Werktagen im Bereich der Krempelsdorfer Allee tagsüber von 9 bis 18 Uhr an ausgewiesenen Stellen für maximal zwei Stunden
- über Nacht von 18 bis 9 Uhr an den ausgewiesenen Stellen
- ganztägig an den Sonn- und Feiertagen.

Eine Übersicht über die Parkflächen und -regelungen ist auf der Projektwebsite unter www.luebeck.de/verkehrsversuch einsehbar.

Radfahrer, die nach links oder rechts abbiegen möchten, werden vor der Kreuzung auf den Gehweg geleitet. Dort darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fotos: VG

Radfahrer, die nach links oder rechts abbiegen möchten, werden vor der Kreuzung auf den Gehweg geleitet. Dort darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fotos: VG


Text-Nummer: 152950   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 21.07.2022 um 19.15 Uhr

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