In Schlangenlinien auf der A1: Fahrer reagiert nicht auf Polizei

Lübeck: Archiv - 25.07.2022, 14.48 Uhr: Am Samstagabend, 23. Juli, meldete ein Zeuge ein Auto, das in sogenannten Schlangenlinien auf der A1 in Richtung Hamburg geführt werde. Der Fahrer konnte nach dem Hinweis mit seinem Wagen durch Beamte des Polizeireviers Bad Schwartau angehalten und kontrolliert werden. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,03 Promille. Bei der Kontrolle konnte außerdem festgestellt werden, dass der Wagen zudem auch ohne Haftpflichtversicherung geführt wurde.

Gegen 21 Uhr teilte ein aufmerksamer Zeuge über Notruf einen Wagen mit, der die A1 in Richtung Süden, in Schlangenlinien befahre. Außerdem sei das Fahrzeug mit unregelmäßiger Geschwindigkeit unterwegs, bremse dann wieder ab und nutze ohne erkennbaren Grund den Standstreifen für seine Fahrt. Mindestens zweimal sei das Ostholsteiner Fahrzeug fast mit der Leitplanke kollidiert.

Polizeibeamte aus Bad Schwartau und Stockelsdorf wurden für die Fahndung nach dem Peugeot eingesetzt und konnten diesen im Bereich der Anschlussstelle Bad Schwartau aufnehmen. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn reagierte der Autofahrer zunächst nicht auf die Anhaltezeichen der Polizei, sondern setzte seine Fahrt unbeirrt fort. An der Anschlussstelle Lübeck-Zentrum verließ der 46-Jährige dann mit seinem Fahrzeug die A1. Die Anhaltzeichen der Polizisten ignorierte er weiterhin. Letztendlich konnte der Heiligenhafener in der Friedhofsallee angehalten und kontrolliert werden.

Eine Überprüfung des Atemalkohols ergab einen Wert von 1,03 Promille. Zudem war sein Peugeot bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Eine erforderliche Haftpflichtversicherung bestand für das Kraftfahrzeug nicht mehr. Aus diesem Grund wurden die amtlichen Kennzeichen noch vor Ort entstempelt. Das Fahrzeug wies frische Unfallschäden auf, die bislang keiner Unfallstelle zugeordnet werden konnten. Da der Peugeot am Kontrollort ohne Haftpflichtversicherung nicht verbleiben konnte, wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Der Fahrer musste mit den Beamten die nächste Polizeidienststelle aufsuchen, um sich eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Im Anschluss konnte er die Dienststelle verlassen. Es wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Pflichtversicherung eingeleitet.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 152997   Autor: PD Lübeck/red.   vom 25.07.2022 um 14.48 Uhr

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