Tödlicher Raser-Unfall: Strafmaß reduziert

Lübeck: Archiv - 02.08.2022, 19.03 Uhr: Nach einem Bericht des NDR fiel am Dienstag das Urteil in einem Berufungsprozess gegen einen 36-jährigen Mann, der am 25. April 2018 mit hoher Geschwindigkeit am Kreuz Lübeck auf einen Kleinwagen aufgefahren war. Die Fahrerin des Smart verstarb noch an der Unfallstelle.

Bild ergänzt Text

Im vergangenen Jahr wurde der Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsprozess wurde das Strafmaß laut NDR auf zwei Jahre und drei Monate reduziert. Der Sender zitiert einen Gerichtssprecher, der das mildere Urteil unter anderem damit begründete, dass der Unfallverursacher den Hinterbliebenen 50.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt habe.

Der Unfallverursacher war um Unfallzeitpunkt alkoholisiert und unter Drogeneinfluss. Einen Führerschein hatte er nicht.

Der Verursacher des schweren Unfalls muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Fotos: Oliver Klink/Archiv

Der Verursacher des schweren Unfalls muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Fotos: Oliver Klink/Archiv


Text-Nummer: 153140   Autor: red.   vom 02.08.2022 um 19.03 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]