Bahnhaltepunkt Moisling: ADFC fordert Nachbesserung

Lübeck - Moisling: Archiv - 11.12.2022, 14.57 Uhr: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) fordert Nachbesserungen bei den Planungen für den neuen Bahnhaltepunkt Moisling. Die vorgesehenen Radwege seien stellweise zu schmal und würden so nicht den Richtlinien entsprechen.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ADFC im Wortlaut:

(")Am 21.11.2022 hat der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck über die Bauplanungen um den geplanten Bahnhaltepunkt Lübeck-Moisling beraten (VO/2022/11588); am 24.11.2022 wurden die Planungen in der Bürgerschaft vorgestellt. Am 23.11.2022 wurde das Projekt beim Runden Tisch Radverkehr präsentiert.

Diese Planungen enthalten Fehler zulasten des Radverkehrs. Der Oberbüssauer Weg ist Bestandteil des ausgeschilderten Lübecker Veloroutennetzes, konkret der Veloroute Moisling – Flughafen. Er verbindet Moisling mit den südwestlich angrenzenden Stadtteilen und Nachbargemeinden. Er hat darüber hinaus eine beträchtliche Relevanz für den Freizeitverkehr in Richtung Bad Oldesloe, Ahrensburg, und Hamburg; wegen der beträchtlichen Qualitätsdefizite des Kanaluferwegs gilt dies auch für die Verbindung in Richtung Mölln. Damit handelt es sich um eine wichtige Radverkehrsverbindung, für deren bauliche Gestaltung mindestens die Regelanforderungen erfüllt sein müssen.

Diesen Anforderungen entsprechen die Planungen der Radwege jedoch nur auf einem etwa 70 Meter langen Abschnitt südlich der Einmündung der Niendorfer Straße. Im gesamten übrigen Planungsbereich haben die Wege lediglich eine Breite von 1,60 m; nach der anzuwendenden Leitlinie entspricht das dem Mindestmaß für Radwege mit geringer Bedeutung. Die auf dem westlichen Radweg eingetragene Breite von 2,10 m ist offenbar irreführend, weil sie regelwidrig den vorgeschriebenen Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 50 Zentimetern inkludiert. Hinzu kommt, dass für die Sicherheitstrennstreifen zu geparkten Kraftfahrzeugen nördlich der Brücke nur 50 cm vorgesehen sind statt der vorgeschriebenen 75 cm.

Danach verletzt die Planung die Vorgaben der ERA und der VwV-StVO. Eine Notwendigkeit dazu besteht nicht, weil sowohl die Kfz-Fahrbahn als auch die Halteflächen für die Busse die Regelmaße übertreffen, und weil ein beidseitiges Kfz-Parken angesichts der großzügigen Parkfläche neben dem Südbahnsteig nicht erforderlich ist. Damit besteht eine vermeidbare relevante Gefährdung des Radverkehrs; außerdem wird mit dieser Planung die von der Bürgerschaft beschlossene Mobilitätswende weg von der Dominanz des individuellen Kfz-Verkehrs ausgebremst.

Zumindest beim Runden Tisch bestand für die Vertreter des ADFC keine Möglichkeit, diese Mängel zu beanstanden, weil entgegen den Vereinbarungen die Präsentation den Teilnehmern nicht vorab zugesandt worden war. Eine detaillierte Beurteilung von Bauzeichnungen lediglich anhand einer Bildschirmpräsentation ist nicht möglich.(")

Die geplanten Radwege entlang des Oberbüssauer Weges sind nach Angaben des ADFC zu schmal.

Die geplanten Radwege entlang des Oberbüssauer Weges sind nach Angaben des ADFC zu schmal.


Text-Nummer: 155568   Autor: ADFC/red.   vom 11.12.2022 um 14.57 Uhr

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