Feuerwehr: 112 bei medizinischen Notfällen anrufen

Lübeck: Archiv - 15.01.2023, 12.05 Uhr: "Erkennt oder vermutet man einen medizinischen, lebensbedrohlichen Notfall, ist der Notruf 112 zu wählen", so die Lübecker Feuerwehr. Es komme häufig vor, dass Menschen auch ohne ernsthafte Erkrankung den Rettungsdient rufen. Dafür sei der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116117) ist für Patienten da, die außerhalb der regulären Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe brauchen. Er ist für Patienten gedacht, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber mit ihren Beschwerden auch nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen ist die 116117 die falsche Anlaufstelle. In diesen Fällen muss natürlich der Notruf 112 gewählt werden.

„Es ist schwierig eine pauschale Aussage zu treffen, wann die Schwelle für die Indikation eines Rettungswagens erreicht ist, da das Empfinden der Menschen sehr unterschiedlich ist. Wird ein ernster, gesundheitlicher Zustand vermutet, ist es nie verkehrt, den Notruf zu wählen. Die speziell für die Notrufannahme ausgebildeten Feuerwehrbeamten der Leitstelle verfügen über eine rettungsdienstliche Qualifikation und waren oder sind selbst in der Notfallrettung auf einem Rettungswagen tätig. Durch die gezielte Abfrage des Disponenten findet anhand der vorliegenden Informationen die Einordnung statt, ob und welches Rettungsmittel entsendet wird“, so Thomas Köstler, Leiter der Lübecker Berufsfeuerwehr Lübeck. „Die Mitarbeiter in der Einsatzleitstelle machen einen herausfordernden Job. Bis zu 400 Notrufe werden hier täglich über die 112 angenommen. Es ist gewiss nicht immer einfach, anhand eines Telefonanrufes zu entscheiden, ob für den geschilderten Fall ein Rettungswagen erforderlich ist.“

Im Allgemeinen spielt die Selbsthilfefähigkeit der Menschen eine Rolle, da oft auch der direkte Weg ins Krankhaus oder zu allgemeinen Ärzten aufgesucht werden könnte anstatt den Notruf zu wählen. „Werden zu viele Rettungsmittel zeitgleich für leichte Verletzungen oder Erkrankungen gebunden, kann es im schlimmsten Fall sein, dass ein akuter, lebensbedrohlicher Notfall nicht zeitgerecht mit einem Rettungswagen beschickt werden kann“, erläutert Köstler weiter.

Beispiele für akute Notfälle sind:

· starke Schmerzen
· schwere Verbrennungen
· Ohnmacht / Bewusstlosigkeit
· schwere Verletzungen mit hohem Blutverlust
· allergischer Schock (Anaphylaxie)
· akute Atemnot (etwa bei einem Asthmaanfall)
· Anzeichen für einen Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß)
· Anzeichen für einen Schlaganfall (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen)

Die 112 sollte zur Sicherheit auch dann gewählt werden, wenn noch unklar ist, ob der Zustand eines Verletzten lebensbedrohlich ist oder werden könnte.

Die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport sind die Aufgaben des Lübecker Rettungsdienstes. Um die jährlich rund 63.000 anfallenden Einsätze abzuarbeiten sind bis zu 20 Rettungswagen, zwei Notarzteinsatzfahrzeuge und 23 Krankentransportwagen in Lübeck im Einsatz.

Die Personalsituation sowie die Arbeitsbelastung im Rettungsdienst ist ein landesweites beziehungsweise sogar bundesweites strukturelles Problem. Im Land Schleswig-Holstein wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Versorgungsstrategie auseinandersetzt. Ziel ist es für das komplexe und vielschichtige Problem eine Lösung herbeizuführen, um eine bestmögliche Disposition der Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in den Krankenhäusern gemeinsam mit den Krankenkassen und der Kassenärztliche Vereinigung zu erreichen.

Die Berufsfeuerwehr ist Träger des Lübecker Rettungsdienstes. Neben der Feuerwehr wirken der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe im Rettungsdienst mit.

Bei der Leistelle der Lübecker Feuerwehr gehen täglich bis zu 400 Notrufe ein. Foto: JW/Archiv

Bei der Leistelle der Lübecker Feuerwehr gehen täglich bis zu 400 Notrufe ein. Foto: JW/Archiv


Text-Nummer: 156122   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 15.01.2023 um 12.05 Uhr

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