Geburtshilfe: Kliniken bekommen Finanzmittel

Lübeck: Archiv - 22.03.2023, 14.51 Uhr: Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei hat am Mittwoch im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Geburtshilfe berichtet: in den kommenden Tagen erhalten Schleswig-Holsteins Geburtskliniken finanzielle Hilfen des Bundes in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro.

Basis der Förderung ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das für die kommenden beiden Jahre zusätzliche Mittel vorsieht, um die geburtshilfliche Versorgung unabhängig vom leistungsorientierten Fallpauschalensystem abzusichern. Die Mittelaufteilung erfolgt anhand fachlich gewichteter Kriterien, zu denen die Anzahl der Geburten, der Anteil vaginaler Geburten, die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in der Region, Vorhaltungen in der Neonatologie und der Pädiatrie sowie die Durchführung von Praxiseinsätze des Hebammenstudiums gehören. Alle 17 Geburtshilfe-Standorte in Schleswig-Holstein werden davon profitieren und in den kommenden Tagen entsprechend informiert werden.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont dazu: „Die Länder haben sich angesichts der schwierigen Lage für finanzielle Hilfen beim Bund eingesetzt, der für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist. Ich begrüße, dass die Mittel für die Geburtshilfen jetzt an die Kliniken ausgezahlt werden. Weitere Schritte zur dauerhaften Absicherung der laufenden Kosten in der Geburtshilfe gerade in den Flächenländern müssen folgen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass auch sie dieses Ziel mit der Krankenhausreform verfolgt.“

Die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken erfolgt nach Bundesrecht und wird im Regelfall von den Krankenkassen getragen. Ministerin von der Decken setzt sich im Zuge der Abstimmungen zur Bundes-Krankenhausreform intensiv für eine nachhaltige Sicherung der Geburtshilfe in Flächenländern ein. Die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes würden bei Umsetzung zu einem Wegfall der gegenwärtigen Geburtshilfen des Levels 4 in Schleswig-Holstein führen, da die entsprechenden Versorger die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestvoraussetzungen für das Angebot geburtshilflicher Leistungen nicht erfüllen. Wie mitgeteilt, soll ein gemeinsam mit Bayern und Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten zur geplanten Bundes-Klinikreform dabei helfen, Klarheit zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Es soll dazu beitragen, dass die Reform auf einer rechtlich sicheren Basis steht und sowohl dem Bund als auch den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern jeweils die Handlungsmöglichkeiten und -grenzen deutlich werden.

Im Sozialausschuss des Landes berichtete der Staatssekretär zudem zum Fortgang der Arbeit des auf Landesebene eingerichteten Qualitätszirkel Geburtshilfe: In diesem Gremium beraten Beteiligte aus Schleswig-Holstein wie u.a. der Berufsverband der Frauenärzte, der Hebammenverband, der Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte, die Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände zur Zukunft der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein. Parallel wird eine Versorgungsbedarfsanalyse erstellt, die als Basis für ein entsprechendes Geburtshilfekonzept dienen soll. Mit den Ankündigungen der Regierungskommission des Bundes zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung wurde die Analyse um zusätzliche Versorgungsaspekte erweitert: Mögliche Auswirkungen der Reform sollen mit einbezogen werden, da eine hiervon losgelöste Betrachtung der Versorgungsstruktur nicht nachhaltig zielführend wäre.

Innerhalb des Qualitätszirkels wurden drei Expertenteams gebildet. Diese Teams befassen sich mit gemeinsam definierten Themenschwerpunkten: Pädiatrische Versorgung, Fachkräftegewinnung und Versorgungsstrukturen. Ziel dieser Teams ist es, für das jeweilige Thema Teilziele und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die übergeordneten Treffen des Qualitätszirkels werden anschließend zur Ergebnispräsentation, Diskussion und Abstimmung genutzt. Den Expertenteams wurde zudem freigestellt, weitere Beteiligte in die Bearbeitung der Themengebiete mit einzubeziehen.

Auch das Marienkrankenhaus soll eine finanzielle Förderung erhalten.

Auch das Marienkrankenhaus soll eine finanzielle Förderung erhalten.


Text-Nummer: 157514   Autor: JuMi/red.   vom 22.03.2023 um 14.51 Uhr

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