Betrunkener lässt Ehefrau auf Parkplatz stehen

Lübeck: Archiv - 24.04.2023, 14.12 Uhr: Am Samstagabend, 22. April 2023, wurden die Beamten des 2. Polizeireviers Lübeck zum Lindenplatz gerufen. Eine 35-jährige Frau vermisste das gemeinsam mit ihrem Mann abgestellte Auto. Der Ehemann hatte sich bereits allein auf den Weg gemacht und seine Frau zurückgelassen.

Am 22. April 2023 um 20.32 Uhr wurde die Lübecker Polizei von einer 35-jährigen Frau gerufen. Diese schilderte den Beamten, dass sie zusammen mit ihrem Ehemann das gemeinsame Auto zuvor in der Willy-Brandt-Allee abgestellt hatte. Getrennt voneinander suchte das in Ostholstein lebende Ehepaar die Innenstadt auf. Bei der Rückkehr der Ukrainerin stellte diese fest, dass der Kleinwagen nicht mehr an gewohnter Stelle stand. Sie versuchte ihren Mann telefonisch zur Situation zu befragen. Allerdings fing dieser nur ein Streitgespräch an und wollte nichts mehr mit seiner Ehefrau zu tun haben. Die Ostholsteinerin äußerte den Verdacht, dass ihr Mann unter Alkoholeinfluss mit dem Auto unterwegs sei. Um den Sachverhalt aufzunehmen, musste ein gemeinsamer Bekannter des Ehepaares bei der Übersetzung unterstützen, da eine Verständigung auf Deutsch nicht möglich war.

Während des Gesprächs traf eine männliche Person ein. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um den Ehemann der Anruferin. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab um 22.25 Uhr einen Wert von 1,09 Promille. Zwischenzeitlich hatte der Russe versucht, den Fahrzeugschlüssel bei seiner Frau in die Jackentasche zu stecken. Den Wagen will er nicht gefahren haben, allerdings stand dieser mittlerweile in der Moislinger Allee. Eine Dash-Cam konnte sichergestellt werden. Der 51-jährige wurde für die Entnahme einer Blutprobe zum 2. Polizeirevier Lübeck gebracht. Dort befand sich zudem eine Kollegin, die russisch sprechen kann. Der Beschuldigte wurde zunehmend lauter und aggressiver. Nur durch den körperlichen Einsatz von fünf Beamten konnte die Blutprobe durch den Arzt entnommen werden.

Der in Ostholstein wohnhafte Beschuldigte muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Ob er im Besitzt einer gültigen Fahrerlaubnis ist, welche er in Russland gemacht haben will, muss noch geklärt werden.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 158158   Autor: PD Lübeck/red.   vom 24.04.2023 um 14.12 Uhr

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