Stadt warnt vor Gefahren durch Falschparker

Lübeck: Archiv - 07.06.2023, 17.25 Uhr: Über 135.000 zulassungspflichtige Fahrzeuge sind in der Hansestadt Lübeck zugelassen. Dabei werden die Fahrzeuge immer größer, der Parkraum immer knapper. „In der Folge werden zunehmend Situationen hervorgerufen, die das Ordnungsamt dazu zwingen, Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum abschleppen zu lassen“, teilt die Verwaltung mit und weist auf Gefahren durch Parkverstöße hin.

Die Probleme entstehen nicht nur durch die 135.000 in Lübeck zugelassenen Fahrzeuge: Als zentraler Wirtschaftsstandort der Region und touristischer Anziehungspunkt kommen jeden Tag auch noch viele Pendler und Tagesgäste in die Hansestadt. Auch sie nehmen Parkraum in Anspruch. Nicht alle Verkehrsteilnehmer halten sich dabei an die bestehenden Verkehrsregeln und sorgen dadurch für teilweise gefährliche Situationen. „Werden solche Situationen durch das Ordnungsamt vor Ort festgestellt, müssen die Fahrzeuge zum Zwecke der Gefahrenabwehr abgeschleppt werden“, heißt es dazu von Seiten der Stadt. Die Abschleppkosten belaufen sich dabei im Regelfall auf fast 300 Euro und können im Einzelfall sogar noch deutlich höher ausfallen. Hinzu kommt außerdem die anfallende Geldbuße.

Besondere Gefahrenlagen entstehen laut Verwaltung dabei vor allem durch die nachfolgenden Parkverstöße, die regelmäßig ein Abschleppen der Fahrzeuge erforderlich machen:

- Das Parken in den sogenannten 5-Meter-Bereichen versperrt die Schwenkbereiche der Fahrzeuge von Feuerwehr und Entsorgungsbetrieben. Es ist gesetzlich verboten, innerhalb von 5 Metern vor oder nach einer Einmündung oder Kreuzung zu parken. Ist rechts neben der Fahrbahn baulich ein Radweg angelegt, beträgt der Parkverbotsbereich sogar 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

- Das Halten und Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich scharfer Kurven ist ebenfalls verboten. Eine Missachtung dieses Verbots führt dazu, dass die sehr breiten und langen Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Entsorgungsbetrieben bei der Anfahrt zu ihren Einsatzorten behindert werden. Dies kann mitunter Menschenleben gefährden. Eine enge Stelle liegt vor, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite 3,05 Meter unterschreitet.

- Eindeutig sollte das Halte- und Parkverbot im Bereich von Feuerwehrzufahrten sein. Doch auch dieses Verbot wird regelmäßig missachtet und erfordert das Abschleppen von Fahrzeugen. Dies gilt gleichfalls für das Parken von Nichtberechtigten auf Parkplätzen, die für gehbehinderte Menschen eingerichtet wurden.

- Sind durch Bodenmarkierungen Sperrflächen oder Grenzmarkierungen ausgewiesen, sind diese Flächen ebenfalls nicht als Parkraum geeignet. Häufig sind diese Bodenmarkierungen aufgebracht, um die notwendigen Schwenkbereiche und Aufstellflächen der Feuerwehr zu schützen, sodass ein Überparken dieser Flächen auch regelmäßig einen Abschleppvorgang nach sich zieht.

- Doch auch in Bereichen ohne Markierungen kann es sich um lebenswichtige Aufstellflächen der Feuerwehr handeln, zum Beispiel beim Multifunktionsstreifen in der Moislinger Allee. Auch in diesem Bereich werden zukünftig Abschleppmaßnahmen veranlasst werden.

- Auch das Parken auf Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer erfordert regelmäßig ein Abschleppen von Fahrzeugen.

Ordnungsamt appelliert: Vorschriften beachten!
Das Ordnungsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Vorschriften über das Halten und Parken zu beachten. Zuwiderhandlungen, die ein ungestörtes Durchkommen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Entsorgungsbetrieben, Linienverkehr oder vorberechtigten Verkehrsteilnehmer verhindern, müssen durch Abschleppmaßnahmen beendet werden. Die Kosten können dabei sowohl dem Fahrzeugführer als auch dem Halter auferlegt werden.

Das Beachten von Halte- und Parkvorschriften sorgt dafür, dass alle Bürger im Bedarfsfall ungehindert und schnell durch Feuerwehr und Rettungsdienst erreicht werden können.

Eindeutig sollte das Halte- und Parkverbot im Bereich von Feuerwehrzufahrten sein. Doch auch dieses Verbot wird regelmäßig missachtet, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung. Foto: Archiv/HN

Eindeutig sollte das Halte- und Parkverbot im Bereich von Feuerwehrzufahrten sein. Doch auch dieses Verbot wird regelmäßig missachtet, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 159167   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 07.06.2023 um 17.25 Uhr

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