Ordnungsdienst darf unmittelbaren Zwang ausüben

Lübeck: Archiv - 02.08.2023, 14.24 Uhr: Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat am Mittwoch im Rahmen seiner Sommerreise den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lübeck besucht und sich ein Bild über dessen Aufgaben und täglichen Herausforderungen gemacht. Die städtischen Mitarbeiter dürfen seit diesem Jahr Schlagstöcke, Fesseln, Reizstoffe und Diensthunde einesetzen.

"Im Gegensatz zur Polizei, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD Ordnungswidrigkeiten. Gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei wehren sie bei Streifentätigkeiten Gefahren ab und sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung und Sicherheit. Auch für die Erhöhung der subjektiven Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist die Aufgabe des KOD enorm wichtig, denn sie sind jederzeit sichtbar und ansprechbar", erläutert Innenstaatssekretär Sibbel.

Die Aufgaben des KOD sind vielfältig. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kümmern sich sowohl um die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde, der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Jugendschutzgesetzes, als auch um unerlaubte Abfallentsorgungen und alle sonstigen Gefahren und Störungen im öffentlichen Raum.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für alle Kommunalen Ordnungsdienste einheitliche Regeln bei der Ausübung von unmittelbarem Zwang. Der KOD darf bei seinen Einsätzen auch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und bestimmte Waffen einsetzen. Dazu gehören Fesseln, Reizstoffe oder auch der Schlagstock. Neu ist die Möglichkeit für den KOD, Diensthunde einzusetzen. Der Einsatz von Schusswaffen, Sprengmitteln und Distanz-Elektro-Impulsgeräten bleibt allerdings der Polizei vorbehalten. Die zugelassenen Einsatzmittel darf der KOD nur eng begrenzt, also in der Regel nur zum Schutz vor erheblichen Gefahren oder zur Notwehr oder Nothilfe verwendet werden.

Voraussetzung für die Ausstattung der KOD mit den Einsatzmitteln war eine Schulung und eine regelmäßige Fortbildung.

Im Frühjahr dieses Jahres hat es eine landesweite Ausbildung in Bordesholm gegeben. In über 200 Unterrichtsstunden wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KOD zu unterschiedlichen für die Arbeit im Außendienst relevanten Rechtsgebieten geschult. Dazu gehörten Inhalte zum Straßen- und Wegerecht, Gewerberecht, Gefahrhunderecht, Jugendschutz, allgemeiner Gefahrenabwehr, Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht.

„Mich freut es besonders, dass sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübeck bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nun durch die neuen Einsatzmittel sicherer fühlen“, sagte der Innenstaatssekretär.

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel besuchte den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lübeck und lobte dessen Professionalität. Foto: Archiv

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel besuchte den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lübeck und lobte dessen Professionalität. Foto: Archiv


Text-Nummer: 160367   Autor: IM/red.   vom 02.08.2023 um 14.24 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]