Mietspiegel: 1.800 Lübecker Haushalte sollen Auskunft geben

Lübeck: Archiv - 10.08.2023, 14.37 Uhr: Für den Mietspiegel sollen zufällig ausgewählte Lübecker Haushalte Auskünfte zu Wohnungsgröße, Kaltmiete und bestimmten Eigenschaften der jeweiligen Wohnung geben. Entsprechende Fragebögen werden im August verschickt. Die Angaben würden vertraulich behandelt und der Datenschutz berücksichtigt, versichert die Stadt.

Der Lübecker Mietspiegel 2021 wird fortgeschrieben. Die Hansestadt Lübeck hat dazu das Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt, das als unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Mietspiegeln für andere Städte erstellt hat.

Mit Einführung des Mietspiegelreformgesetzes ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet, entsprechende Mietspiegel zu erstellen. Auch Vermieter und Mieter sind nun zur Auskunft verpflichtet. Für die Fortschreibung des Mietspiegels werden in der 32. Kalenderwoche Befragungsunterlagen an die Haushalte versendet.

Aufgrund einer gezogenen Zufallsstichprobe aus den Datenbeständen des Bereiches Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck werden im August zuerst rund 1.800 Lübecker Haushalte angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen, der auch digital im Internet ausgefüllt werden kann, dient der Überprüfung, ob die Daten des angeschriebenen Haushalts für die Mietspiegelerstellung verwendet werden können.

Daran schließen sich persönliche Interviews an, die voraussichtlich im September durchgeführt werden.

Zeitgleich werden verschiedene Vermieter von Wohnungen in Lübeck zu weiteren abgeschlossenen Mietverträgen befragt. Bei beiden Befragungen werden genaue Daten zu den betroffenen Wohnungen, wie zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Kaltmiete und bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Wohnung erhoben.

Die Befragung der ausgewählten Haushalte erfolgt durch erfahrene Interviewer, die bereits an mehreren Mietspiegelerhebungen teilgenommen haben. Ihre Namen werden auf dem Filter-Fragebogen genannt und sind dem Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie dem Mieter- und dem Haus- und Grundbesitzerverein bekannt. Für Rückfragen stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung.

„Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt“, teilt die Verwaltung dazu mit. „So werden die Einzelergebnisse streng vertraulich behandelt und nach Abschluss der Prüfarbeiten anonymisiert, wodurch keine Rückschlüsse auf Personen oder Adressen mehr gezogen werden können.“

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mietspiegel gibt es unter www.luebeck.de.

Bei beiden Befragungen werden genaue Daten zu den betroffenen Wohnungen, wie zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Kaltmiete und bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Wohnung erhoben. Foto: Archiv/HN

Bei beiden Befragungen werden genaue Daten zu den betroffenen Wohnungen, wie zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Kaltmiete und bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Wohnung erhoben. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 160509   Autor: Presseamt/red.   vom 10.08.2023 um 14.37 Uhr

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