Stadt: Kein Schutz vor Umwandlungen von Wohnungen

Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv - 31.08.2023, 14.38 Uhr: Vor dem Hintergrund der Sorgen, die sich Mieter von Wohnungen in St. Lorenz Süd aufgrund des Erwerbs von Wohngebäuden durch ein Immobilienunternehmen und dem gestarteten Verkauf an Einzeleigentümer machen, hat der Bereich Stadtplanung und Bauordnung geprüft, ob und welche Nachteile oder Belastungen für die Mieter eintreten könnten und mit welchen planerischen Mitteln dem entgegengewirkt werden kann. Schutz wird wohl erst eine neue Landessitzung bieten.

In Bezug auf die Privatisierung von Mietwohnungen stehen in Schleswig-Holstein keine Planungsinstrumente zur Verfügung, mit denen die Stadt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung verhindern könnte, teilt die Verwaltung nach der Prüfung mit.

Anders verhalte es sich bei einer möglichen Antragstellung zur Umnutzung in Ferienwohnungen. Die Stellung eines solchen Umnutzungsantrages sei nicht von den rechtlichen Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung gedeckt. Umnutzungsanträge wären allenfalls langfristig, das heißt nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren und der daran anschließenden über Jahre zu erfolgenden Eigennutzung möglich. Da jedoch Ferienwohnungen in den betreffenden Wohngebieten bauplanungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig sind, ist aufgrund des jeweiligen Baugebietscharakters davon auszugehen, dass Umnutzungsanträge abgelehnt werden.

Darüber hinaus wird erwartet, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag noch dieses Jahr ein Wohnraumschutzgesetz verabschieden wird, dass den Städten und Gemeinde mit dringendem Wohnungsbedarf die Aufstellung von Zweckentfremdungs(verbots)satzungen ermöglicht. Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt - voraussichtlich Anfang 2024 -, beabsichtigt die Verwaltung eine Vorlage für eine Zweckentfremdungssatzung zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine solche Satzung würde aufgrund des kürzeren Aufstellungsverfahrens deutlich vor einzelnen Bebauungsplänen zum Ausschluss von Ferienwohnungen in Kraft treten können und würde auch dem in anderen Teilen des Stadtgebietes zunehmenden Umwandlungsdruck in Ferienwohnungen entgegenwirken.

"Im Hinblick auf diese Aussicht wird die Aufstellung von Bebauungsplänen sowie sozialen Erhaltungssatzungen als entbehrlich beurteilt", so die Stadtverwaltung. "Für die Verabschiedung einer sozialen Erhaltungssatzung wären zudem umfassende Daten zu erheben, die belegen, dass eine Mieterverdrängung stattfindet."

Die Stadt kann den betroffenen Mietern in St. Lorenz Süd nicht kurzfristig helfen. Symbolbild

Die Stadt kann den betroffenen Mietern in St. Lorenz Süd nicht kurzfristig helfen. Symbolbild


Text-Nummer: 160902   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 31.08.2023 um 14.38 Uhr

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