Zoll kontrollierte Mitarbeiter von Wachunternehmen

Lübeck: Archiv - 02.09.2023, 10.44 Uhr: Im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts am Freitag 88 Beschäftigte verschiedener Wach- und Sicherheitsdienstleistungsfirmen im Raum Kiel und Lübeck und befragte sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen.

Die insgesamt 59 Zöllner wurden von zwei Beschäftigten des zuständigen Ordnungsamts unterstützt.

"Erfreulicherweise besteht nur in einem Fall der Verdacht auf einen Mindestlohnverstoß. In einigen wenigen Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Die Ermittlungen hierzu sowie zur korrekten Zahlung des Mindestlohnes erfolgen nun im Anschluss im Rahmen der Geschäftsunterlagenprüfungen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Bei den Prüfungen ergab sich nur ein Verdachtsfall auf einen Mindestlohnverstoß. Foto: Zoll

Bei den Prüfungen ergab sich nur ein Verdachtsfall auf einen Mindestlohnverstoß. Foto: Zoll


Text-Nummer: 160932   Autor: Zoll/red.   vom 02.09.2023 um 10.44 Uhr

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