Stichwahl für das Bürgermeisteramt startet

Lübeck: Archiv - 08.11.2023, 16.18 Uhr: Der Gemeindewahlausschuss stellte am Mittwoch das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bürgermeisterwahl vom 5. November 2023 fest und beschloss die Notwendigkeit der Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD und Freie Wähler) und Melanie Puschaddel-Freitag (CDU) am Sonntag, 26. November 2023.

Für die Stichwahl wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt. Alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürger sind auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben!

„Die Stichwahl ist für alle Wählerinnen und Wähler eine gute Gelegenheit, sich mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen für die Zukunft Lübecks in den nächsten sechs Jahren zu befassen. Mit ihrer Stimme entscheiden Sie, wem Sie ihr Vertrauen schenken, damit diese Themen aufgegriffen werden. Nutzen Sie ihr Wahlrecht, ob durch Briefwahl oder im Wahllokal“, fordert Gemeindewahlleiterin, Senatorin und erste Stellvertretende Bürgermeisterin, Joanna Hagen die Bürger auf.

Briefwahl ab sofort möglich

Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. In diesen Fällen werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl in den kommenden Tagen automatisch zugesandt.

Alle anderen Wahlberechtigten können anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag vorab per Briefwahl wählen. Die Wahlunterlagen können ab sofort persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

· Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

· Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

· Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

· Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 24. November 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können, sofern keine Zusendung vorgemerkt wurde, die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 22. November 2023, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Rücksendung der Wahlunterlagen nicht vergessen!

Damit die per Briefwahl abgegebene Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 26. November 2023, abgegeben werden. Dies kann auf folgenden Wegen sichergestellt werden:

· Bis Freitag, 24. November 2023, 12 Uhr, durch Einwurf in eine der Wahlurnen in den Bürgerservicebüros Innenstadt (Lichthof), St. Gertrud, Kücknitz oder St. Lorenz.

· Bis Sonntag, 26. November 2023, 18 Uhr durch Einwurf in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses.

Teilnahme an der Urnenwahl

Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) im zuständigen Wahllokal genügt. Die Wahllokale befinden sich in denselben Gebäuden wie beim vorangegangenen Wahlgang am 5. November 2023.

Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.

Der Wahlausschuss hat am Mittwoch das Ergebnis der Wahl vom Sonntag festgestellt. Foto: HL

Der Wahlausschuss hat am Mittwoch das Ergebnis der Wahl vom Sonntag festgestellt. Foto: HL


Text-Nummer: 162331   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 08.11.2023 um 16.18 Uhr

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