Kirchenparlament tagt in Travemünde

Lübeck - Travemünde: Archiv - 15.02.2024, 14.37 Uhr: Die Landessynode der Nordkirche tritt vom 22. bis zum 23. Februar 2024 in Lübeck-Travemünde zusammen. Gleich zu Beginn der Tagung wird sich die Landessynode mit der am 25. Januar 2024 veröffentlichten ForuM-Studie und ihren Folgen beschäftigen.

Erwartet werden Statements von Präses Ulrike Hillmann, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck und amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch Bischöfin Nora Steen aus dem Sprengel Schleswig und Holstein wird sich im Gottesdienst zum Auftakt der Tagung am 22. Februar um 10:00 Uhr in der St. Lorenzkirche in Travemünde äußern.

Erster formaler Tagesordnungspunkt ist dann gegen 13:15 Uhr der Abschlussbericht von Rainer Kluck, Leiter der Stabsstelle Prävention der Nordkirche, der im Juni 2024 in den Ruhestand gehen wird. In der Stabsstelle Prävention liegt ebenfalls die Geschäftsführung für die Anerkennungskommission der Nordkirche, deren Vorsitzende Präses Hillmann ist.

Im Vorfeld der Tagung äußert sich Präses Ulrike Hillmann zu den Demonstrationen zu demokratischen Grundwerten seit Mitte Januar: „Demokratie und Menschenrechte sind nicht selbstverständlich. Es ermutigt mich sehr, dass viele Menschen - auch aus unserer Kirche - auf die Straße gehen, um für Demokratie und Menschenwürde zu demonstrieren, noch mutiger und entschiedener in den kleinen Orten unserer Landeskirche, vor allem in Mecklenburg und Pommern. Ich habe größten Respekt vor all denen, die dort öffentlich einstehen für unser solidarisches Gemeinwesen und die Verfassung unseres Landes. Bürger ganz unterschiedlicher Herkunft, die auf einem gemeinsamen Grund stehen, sind der Reichtum unserer Gesellschaft. Setzen wir ihn nie wieder aufs Spiel! Stolz bin ich, dass wir in unseren Synodentagungen stets zeigen, wie man sich auseinandersetzen und dennoch eine gemeinsame Lösung finden kann. Bei aller Unterschiedlichkeit stehen wir auf einem gemeinsamen Grund.‘

Die Landessynode soll auf dieser Tagung den ersten Doppelhaushalt der Nordkirche sowie ein Gesetz zur Widmung und Entwidmung von Kirchen beschließen. Weitere Schwerpunkte der Tagung sind Berichte sowie ein Beschluss zur Einladung des Deutschen Evangelischen Kirchentages (DEKT) in die Nordkirche (2029 in Hamburg), der Bericht von Bischof Tilman Jeremias aus dem Sprengel Mecklenburg und Pommern sowie ein Bericht zur aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung.

In Form eines ‚Kirchengesetzes zur Verminderung von Verwaltungsaufwand im Bereich des Haushaltsführungsrechts‘ steht am 23. Februar 2024 der erste Doppelhaushalt der Nordkirche zum Beschluss an. Ziel des Gesetzes ist eine deutliche Vereinfachung der Verwaltung, die in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche zu Entlastungen und mittelfristig auch zu Kostensenkungen führen würde. In den Kirchenkreisen könnten außerdem durch ein Internes Kontrollsystem (IKS) regelmäßige Kassenprüfungen entfallen. Es wird angestrebt, auch weiterhin das künftig ausschließlich kaufmännische Haushaltrecht zu verschlanken und Haushaltsführung zu vereinfachen.

Die Nordkirche rechnet für das Jahr 2024 mit Gesamteinnahmen in Höhe von fast 610 Mio. Euro und für 2025 rund 618 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel nach Vorwegabzügen bleibt unverändert bei 18,71 Prozent für die Landeskirche und 81,29 Prozent für die Kirchenkreise.

Das zum Beschluss anstehende ‚Kirchengesetz über die Widmung und Entwidmung von Kirchen‘ hat eine Rechtsangleichung auf dem gesamten Gebiet der Nordkirche zum Ziel. Zwar entscheidet über die Nutzung, Widmung und Entwidmung die jeweilige zuständige Körperschaft. Jedoch möchte die Landeskirche mit diesem gesetzlichen Rahmen klare Regeln vorgeben, mehr Flexibilität erreichen und Kirchengemeinderäten Kriterien für ihre Entscheidungsprozesse an die Hand geben. Wie Kirchen genutzt werden, soll künftig flexibler auszuhandeln sein. Eine Entwidmung muss formal nur noch dann erfolgen, wenn die gottesdienstliche Nutzung durch eine christliche Gemeinde dauerhaft entfällt.

Im Portal der Landessynode finden sich die Tagesordnung, der Verlaufsplan sowie die aktuellen Dokumente zur Tagung: www.nordkirche.de

Hintergrund: Die Landessynode der Nordkirche
Die Landessynode (auch Kirchenparlament genannt) ist eines der drei Leitungsorgane der landeskirchlichen Ebene der Nordkirche und ihrer rund 1,8 Mio. Mitglieder. Die Synodalen repräsentieren die Einheit und Vielfalt der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise sowie der Dienste und Werke in der Nordkirche. Unter den 156 Synodalen gibt es zwölf berufene Synodale und vier Vertreter der Theologischen Fakultäten. Beratend wirken in der Landessynode sechs Jugenddelegierte sowie zwei Vertreter der Nordschleswigschen Gemeine mit. Wie in allen Gremien der Nordkirche besteht die Mehrheit der Landessynode aus ehrenamtlichen Mitgliedern.

Zu den Aufgaben der Landessynode gehören unter anderem das Beschließen von Gottesdienstordnungen, Kirchengesetzen und des landeskirchlichen Haushaltes sowie die Wahl der Kirchenleitung und der bischöflichen Personen.

Die II. Landessynode der Nordkirche hat sich auf ihrer Tagung im November 2018 konstituiert und ist bis einschließlich 2024 gewählt. Dem Präsidium der Landessynode gehören an: Präses Ulrike Hillmann, 1. Vizepräses Andreas Hamann und 2. Vizepräses Elke König. Die Geschäftsstelle der Landessynode hat ihren Sitz im Landeskirchenamt in Kiel.

Die Landessynode der Nordkirche tritt vom 22. bis zum 23. Februar 2024 im Travemünder Martim zusammen. Foto: Archiv/HN

Die Landessynode der Nordkirche tritt vom 22. bis zum 23. Februar 2024 im Travemünder Martim zusammen. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 164185   Autor: Kirche/red.   vom 15.02.2024 um 14.37 Uhr

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