Hönel: Jetzt für Programm zum Denkmalschutz bewerben

Lübeck: Archiv - 25.02.2024, 10.22 Uhr: Das Kulturstaatsministerium hat das „Denkmalschutz Sonderprogramm XIII“ gestartet. Der Bundestagsabgeordnete Bruno Hönel (Grüne) ruft die Lübecker dazu auf, sich beim Programm zu bewerben. Er sagt seine Unterstützung zu.

Bruno Hönel, grüner Bundestagsabgeordneter aus Lübeck und Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages, erklärt dazu:

(")Ich freue mich sehr, dass wir trotz einer insgesamt schwierigen Haushaltslage auch dieses Jahr die Möglichkeit haben, kommunale Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern. Mit dem „Denkmalschutz Sonderprogramm XIII“ haben Antragsberechtigte auch in meinem Wahlkreis wieder die Chance, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für denkmalschutzrelevante Vorhaben finanziert zu bekommen.

Bereits in den letzten Jahren haben einige tolle Projekte in meinem Wahlkreis von Förderungen profitiert, wie zum Beispiel der Dom zu Lübeck oder das Burgkloster. Über einen Hinweis von Antragsstellerinnen und Antragstellern zu Bewerbungen aus Lübeck, Berkenthin und Sandesneben-Nusse an mein Wahlkreisbüro (bruno.hoenel.wk@bundestag.de) freue ich mich - um die Vorhaben als zuständiger Abgeordneter gegebenenfalls politisch unterstützen zu können. Auch für Rückfragen zum Prozess stehe ich zur Verfügung.(")

Das Sonderprogramm

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Anträge müssen bis zum 19. April 2024 eingegangen sein. Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sowie reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Die Landesdenkmalschutzbehörde muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon früher enden.

Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

Der Bundestagsabgeordnete Bruno Hönel sagt Antragstellern aus Lübeck seine Unterstützung zu. Foto: Kilian Vitt

Der Bundestagsabgeordnete Bruno Hönel sagt Antragstellern aus Lübeck seine Unterstützung zu. Foto: Kilian Vitt


Text-Nummer: 164370   Autor: Büro Hönel/red.   vom 25.02.2024 um 10.22 Uhr

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