Landesregierung setzt weiter auf Notkredite

Schleswig-Holstein: Archiv - 05.03.2024, 18.14 Uhr: Das Landeskabinett hat bei einer Klausurtagung in Sankelmark über die mittelfristige Haushaltsplanung beraten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) forderten im Anschluss eine Reform der Schuldenreform. Die FDP kündigte eine Verfassungsklage gegen den Landeshaushalt an.

„Wir gehen die Konsolidierung des Haushalts ambitioniert und ehrgeizig an. Das wird kein kurzer Sprint, wir brauchen über die nächsten Jahre etwas Kondition. Aber wir machen Schleswig-Holstein fit für die Zukunft“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold ergänzte: „Die Haushaltslage ist ernst. Wir werden das Land auch in schwierigen Zeiten gut regieren, der Rahmen ist gesteckt.“

Die Lücke in der Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) beträgt aufwachsend rund eine Milliarden Euro, mit dem Haushalt 2025 ist eine Lücke von rund 580 Millionen Euro zu schließen. Den Corona-Notkredit wird die Landesregierung im Haushaltsjahr 2024 letztmalig nutzen. Abhängig von der Entwicklung der Einnahmesituation wird auch 2025 mit den in der Verfassung vorgesehenen Verschuldungsmöglichkeiten gearbeitet. Dazu gehören Konjunktur- wie Notkredite. Im Bereich Migration und Flucht führen die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu hohen Kosten und verdeutlichen die Notwendigkeit der Energiesouveränität. Hinzu kommen die Folgekosten der Jahrhundert-Ostseesturmflut. Diese Ausgaben können aktuell nur mit Hilfe von Notkrediten bewältigt werden – die aber nur eine Übergangslösung sein können.

„Die Schuldenbremse zeigt in Krisen ‚Webfehler‘“, so der Ministerpräsident und die Finanzministerin. „Im Anschluss an eine Notlage unterliegen die Staatsfinanzen sehr starken fiskalpolitischen Einschränkungen.“ Das erschwere den Umgang mit den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der multiplen Krisen, die über das Jahr ihrer Entstehung andauerten. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft. Dieser hatte in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse empfohlen, künftig nach einer Notlage mit einer Übergangsphase zu planen, in der das zulässige strukturelle Defizit über der normalen Regelgrenze liegt, aber stetig reduziert wird.

„Wir folgen der Empfehlung des Sachverständigenrats, nach einer Notlage mit einer Übergangsphase zu arbeiten. Im Rahmen der Klausurtagung haben wir uns auf einen Anpassungspfad verständigt. Damit wollen wir Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahr 2030 schrittweise wieder in Einklang bringen. Die Situation erfordert ein planvolles und planbares Vorgehen. Das Kabinett hat sich darauf geeinigt, dass die Rückführung des Defizits schrittweise während der nächsten Jahre erfolgt. Wir haben einen klaren Pfad definiert, ehrgeizige Ziele und die Zukunft unseres Landes fest im Blick“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Innerhalb des bestehenden verfassungsrechtlichen Verschuldungsrahmens stellt die Landesregierung Verfassungskonformität dabei über eine Verwendung der im Versorgungsfonds angesparten Mittel sicher. Die Pensionszahlungen sind unabhängig vom Fonds und sind weiter gesichert. Die Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative starten mit dem Ziel, dass sich der Bund auch ab 2025 an der Finanzierung der Kitas beteiligt.

Ministerpräsident Daniel Günther fordert eine Reform der Schuldenbremse.

Ministerpräsident Daniel Günther fordert eine Reform der Schuldenbremse.


Text-Nummer: 164550   Autor: Stk./red.   vom 05.03.2024 um 18.14 Uhr

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