Lübecker Marien-Krankenhaus gGmbH meldet Insolvenz an

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 08.03.2024, 16.57 Uhr: Nachdem das Land Schleswig-Holstein der Übernahme des katholischen Marien-Krankenhauses durch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) endgültig nicht zugestimmt hat, muss die Katholische Marien-Krankenhaus Lübeck gGmbH Insolvenz anmelden. Dieses haben der Vertreter des Erzbistums Hamburg und der Geschäftsführer am Freitag den Mitarbeitern des Marien-Krankenhauses schriftlich mitgeteilt.

"Mit großem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Fortführung der Marien-Krankenhaus Lübeck gGmbH nach dem Scheitern des Vertragsabschlusses mit dem UKSH aufgrund der verweigerten Zustimmung des Finanzministeriums nicht mehr möglich ist. Eine weitere wirtschaftliche Unterstützung ist für das Erzbistum Hamburg nicht länger leistbar, sodass eine Insolvenz unvermeidlich ist. Rettungsgespräche, auch Gespräche zur Liquidation mit dem Land Schleswig-Holstein sind leider im vergangenen Monat ebenfalls ergebnislos verlaufen", schrieben Alexander Becker, Verwaltungsdirektor im Erzbischöflichen Generalvikariat, und Hennig David-Studt, Geschäftsführer der Marien-Krankenhaus Lübeck gGmbH an die Mitarbeiter. Für den 12. März 2024 ist zu einer Mitarbeiterversammlung eingeladen worden. Dort sollen der aktuelle Stand und die weitere Entwicklung den Mitarbeitern in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.

Der Großteil der Mitarbeiter des Marien-Krankenhauses haben schon ihren Wechsel zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) vollzogen. Aktuell sind noch rund 70 Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beim UKSH beschäftigt. Hier besteht weiterhin das uneingeschränkte Angebot, dass auch diese Mitarbeiter kurzfristig und endgültig zum UKSH wechseln. „Im Interesse der noch verbliebenen Mitarbeitenden und der über 135-jährigen Tradition hätte ich mir eine andere Entwicklung des Übergangs gewünscht. Wichtig ist aber, dass die Mitarbeitenden zeitnah eine neue Anstellung finden und für die nächsten Monate deren Gehälter über das Insolvenzgeld gesichert sind“, so Henning David-Studt.

Mit dem Umzug des Krankenhausbetriebes auf den Campus des UKSH im Oktober 2023 erfolgte auch eine Rückführung der Erbbaurechtsverträge zwischen dem Erzbischöflichen Stuhl zu Hamburg und dem Marien-Krankenhaus. Mit Vollzug der Vereinbarung stehen auch die Gebäude wieder im Eigentum des Erzbischöflichen Stuhls und sollen zukünftig wie bereits angekündigt einer kirchlich-karitativen Anschlussnutzung zugeführt werden.

„Seit Monaten haben wir ein gutes Konzept für die Nachnutzung des Standortes an der Parade entwickelt. Caritas und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung stehen auch zukünftig im Mittelpunkt der Nutzung“, so Alexander Becker.

Die Marien-Krankenhaus gGmbH hat Insolvenz angemeldet.

Die Marien-Krankenhaus gGmbH hat Insolvenz angemeldet.


Text-Nummer: 164631   Autor: Erzbistum/red.   vom 08.03.2024 um 16.57 Uhr

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