Schluss mit Sonntags-Shopping? Gewerkschaft sieht Bäder-Regelung kritisch

Lübeck - Travemünde: Archiv - 18.03.2024, 14.27 Uhr: Seit Sonntag, 17. März 2024, gelten in den Touristenzielen in Schleswig-Holstein wieder besondere Öffnungszeiten. Hintergrund ist die sogenannte Bäderverordnung, die zuletzt im Jahr 2023 verlängert wurde. Der ver.di-Landesbezirk Nord hat die Fortführung kritisch gesehen und mit der Duldung der Verlängerung eine seriöse und umfassende Evaluation eingefordert.

„Oft entsteht der Eindruck, dass keinesfalls Touristen die Mehrheit der Kundinnen und Kunden im Einzelhandel ausmachen, sondern es sich nur um eine Umgehung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes von Sonn- und Feiertagen handelt. Sollte sich dieses Bild bestätigen, muss die Bäderverordnung wieder geändert werden – sie gehört jetzt dringend auf den Prüfstand und muss seriös evaluiert werden“, erklärte Bert Stach, ver.di-Landebezirksfachbereichsleiter für den Handel im Norden.

Für ver.di Nord ist der Sonntags- und Feiertagsschutz von besonderer Bedeutung, weil die freien Sonn- und Feiertage es besonders Familien ermöglichen, zusammenzukommen, gemeinsame Zeit zu verbringen und Familienbande- oder Freundschaften zu pflegen. „In diesem Zusammenhang spielt der freie Sonntag auch eine wichtige Rolle für den Gesundheitsschutz. Feiertage gelten zudem als Tage mit besonderer Feiertagsruhe, die bestimmten Ereignissen von gesellschaftlichem oder religiösem Rang gewidmet sind und nicht dem Konsum“, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft ver.di will die Bäderregelung auf den Prüftstand stellen. Symbolbild: HN

Die Gewerkschaft ver.di will die Bäderregelung auf den Prüftstand stellen. Symbolbild: HN


Text-Nummer: 164805   Autor: Ver.di   vom 18.03.2024 um 14.27 Uhr

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