Feuerwerksverbot in Scharbeutz und Sierksdorf
Ostholstein: Archiv - 23.12.2020, 15.42 Uhr: Der Kreis Ostholstein hat einen neue Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten öffentlichen Bereichen von Sierksdorf und Scharbeutz verbietet. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 31. Dezember 2020, 0 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 1. Januar 2021 außer Kraft.Das Feuerwerksverbot gilt für den gesamten Strandbereich von Sierksdorf, die Seebrücken und Seebrückenvorplätze in Scharbeutz und Haffkrug, den Ostseeplatz, den Kurpark Scharbeutz, den Haffwiesenpark Haffkrug, die komplette Strandallee von der Ostseetherme bis zum Einmündungsbereich der Bahnhofstraße einschließlich des Promenaden-weges, den Sierksdorfer Weg vom Einmündungsbereich Bahnhofstraße bis Ortsgrenze Sierksdorf einschließlich des Promenadenweges und den
kompletten Strandbereich von der Ostseetherme bis Ortsgrenze Sierksdorf.
Die Begründung für die Maßnahme: "Aufgrund der Vielzahl der Personen, der teilweise beengten räumlichen Verhältnisse und nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden Ausgelassenheit und Alkoholisierung mancher Personen, steht zu befürchten, dass da-bei die gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen, namentlich das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalten werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei dieser Gelegenheit – ähnlich wie bei größeren Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmern – zu einer Vielzahl von Kontakten unter Personen aus verschiedenen Haushalten und Kohorten kommen kann. Die Erfahrungen etwa in Ski-Orten zu Beginn der Pandemie oder mit größeren Familienfeiern zeigen, dass dies die Verbreitung des Virus auch über das jeweilige Ereignis hinaus erheblich begünstigt. Größere Ansammlungen im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk konterkarierten daher die übrigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, vor allem die Beschränkungen für Silvesterfeiern. Solche Ansammlungen können die über die letzten Wochen erreichte Stabilisierung der Infektionszahlen innerhalb kurzer Zeit wieder zunichtemachen."

In Teilen von Scharbeutz und Sierksdorf gilt zu Silvester ein Feuerwerksverbot. Foto: Oliver Klink/Archiv
Text-Nummer: 142430 Autor: Kreis OH/red. vom 23.12.2020 um 15.42 Uhr