Alkoholverbot auf dem Klingenberg

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 29.04.2021, 15.25 Uhr: Ab Freitag, 30. April 2021, ist auf dem Klingenberg sowie in der Sandstraße der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Die offizielle Begründung ist die Corona-Bekämpfung, allerdings wurde dieser Bereich auf Grund vieler alkoholisierter Personen auch oft als "Angstraum" benannt.

"Angesichts der zunehmend wärmeren Wetterlage verleitet es Personen, sich vermehrt in öffentlichen Bereichen außerhalb von Gebäuden aufzuhalten", so die offizielle Begründung der Stadtverwaltung. "Dies widerspricht der derzeitigen Pandemiepolitik, das öffentliche Leben dort herunter zu fahren, wo menschliche Zusammenkünfte entbehrlich sind."

Zudem würden der Klingenberg und die Sandstraße nach vorliegenden Erkenntnissen der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden einen festen Treffpunkt für bestimmte Personengruppen darstellen, "die dort regelmäßig in der Öffentlichkeit alkoholhaltige Getränke konsumieren, in der Folge die Mindestabstände auch zu Dritten außerhalb ihrer Gruppe nicht wahren, es fallweise zu körperlichen Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss kommt und die dort geltende Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht befolgt wird."

Eine zeitliche Beschränkung wird es nicht geben, weil unabhängig von den erlaubten Verkaufszeiten von alkoholischen Getränken in diesem Bereich alkoholische Getränke konsumiert werden.

"Das Verbot des Ausschanks und des Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel dient dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden. Der Alkoholkonsum kann zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führt, dass die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten werden. Außerdem dient das Verbot der Kontaktminimierung. Sowohl der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit führen zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen", so die Stadt.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 9. Mai 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Auf dem Klingenberg und in der Sandstraße gilt ab Freitag Alkoholverbot.

Auf dem Klingenberg und in der Sandstraße gilt ab Freitag Alkoholverbot.


Text-Nummer: 144625   Autor: Presseamt Lübeck/VG   vom 29.04.2021 um 15.25 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]