Schulen: Ministerium erklärt den Plan

Schleswig-Holstein: Archiv - 01.05.2021, 14.58 Uhr: Am Mittwoch stellte Bildungsministerin Karin Prien den aktuellen Corona-Plan für die Schulen vor (wir berichteten). Da es offenbar viele Unklarheiten gab, hat das Ministerium jetzt noch eine Erklärung der Stufen veröffentlicht.

Die neuen Regelungen beinhalten zukünftig vier Stufen, die sich an den Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten orientieren:

Stufe I: Inzidenz bis 50 (Corona-Regelbetrieb)
Stufe II: Inzidenz von 50 bis 100
Stufe III: Inzidenz 100 bis 166
Stufe IV: Inzidenz über 165

Neu an den Regelungen ist, dass der Wechsel zwischen den Stufen automatisch eintritt. Die Zählung beginnt ab 3. Mai 2021. Der Wechselmechanismus orientiert sich an den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und sieht wie folgt aus:

Wechsel in die nächsthöhere Stufe

Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächsthöheren Stufe, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächsthöheren Stufe. Das örtliche Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels von Stufe I zu Stufe II sowie von Stufe II zu Stufe III erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

Beispiel 1
Ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt ist aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in Stufe I. Der Inzidenzwert von 50 wird das erste Mal am Montag (Tag 1) überschritten und ist auch am Dienstag (Tag 2) und Mittwoch (Tag 3) weiter über dem Wert von 50. So gilt ab Freitag (Tag 5, übernächster Tag) die nächsthöhere Stufe II. Ob innerhalb der Stufe II statt Präsenzunterricht Wechselunterricht für Grundschulen angeordnet wird, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt, z. B. unter Berücksichtigung von Infektionsfällen in Schulen. Das örtliche Gesundheitsamt kann zudem in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht d. h. mit dem Schulamt entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels von Stufe I zu Stufe II erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

Beispiel 2
Ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt ist aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in Stufe II. Der Inzidenzwert der nächsthöheren Stufe von 100 wird das erste Mal am Donnerstag (Tag 1) überschritten, genauso wie am Freitag (Tag 2) und Samstag (Tag 3). Am Montag (Tag 5, übernächster Tag) erfolgt der Wechsel in Stufe III. Der Wechsel in Stufe III ist aktuell im 100er Erlass des Gesundheitsministeriums geregelt und wird durch eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt angeordnet.

Wechsel in die nächstniedrigere Stufe

Unterschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächstniedrigeren Stufe. Das örtliche Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels von Stufe II zu Stufe I sowie von Stufe III zu Stufe II erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

Beispiel 1
Ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt ist aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in Stufe III. Der Inzidenzwert von 100 wird das erste Mal am Mittwoch (Tag 1) unterschritten und ist auch am Donnerstag (Tag 2), Freitag (Tag 3), Samstag (Tag 4) sowie Sonntag (Tag 5) unter dem Wert von 100. So gilt ab Dienstag (Tag 7, übernächster Tag) die nächstniedrigere Stufe II. Ob innerhalb der Stufe II Präsenz- oder Wechselunterricht für Grundschulen angeordnet wird, wird durch das örtliche Gesundheitsamt entschieden. Das örtliche Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels von Stufe II zu Stufe I erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

Beispiel 2
Ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt ist aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in Stufe II. Der Inzidenzwert von 50 wird das erste Mal am Sonntag (Tag 1) unterschritten und ist auch am Montag (Tag 2), Dienstag (Tag 3), Mittwoch (Tag 4) sowie Donnerstag (Tag 5) unter dem Wert von 100. So gilt ab Samstag (Tag 7, übernächster Tag) die nächstniedrigere Stufe I. Der Schulbetrieb ist davon tatsächlich ab dem folgenden Montag betroffen.

Kurz gesagt: Ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe erfolgt in der Regel, wenn – beginnend mit dem 3. Mai 2021 – in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 50, 100 oder 165 überschritten wurde. Ein Wechsel in die nächstniedrigere Stufe erfolgt erst dann, wenn der Inzidenzwert von 50, 100 oder 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Das Ministerium wird die Öffentlichkeit über jede Änderung spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten auf den üblichen Wegen informieren.

Des Weiteren finden Interessierte die jeweils aktuell gültigen Regelungen zur Beschulung in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Corona-Reaktionsplan unter www.schleswig-holstein.de/schuleoeffnet.

Das Bildungsministerium erläutert noch einmal den Corona-Plan für die Schulen.

Das Bildungsministerium erläutert noch einmal den Corona-Plan für die Schulen.


Text-Nummer: 144660   Autor: BiMi/red.   vom 01.05.2021 um 14.58 Uhr

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