Lübecker können den Senat befragen

Lübeck: Archiv - 02.05.2021, 12.46 Uhr: Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 20. Mai 2021 statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung.

Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnern der Hansestadt Lübeck in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können noch bis Dienstag, 4. Mai 2021, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft eingereicht werden. Fragen zu den Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens am Freitag, 14. Mai 2021, vorliegen.

Anmeldungen müssen schriftlich an den Bürgermeister gerichtet werden und sind an das Büro der Bürgerschaft, Rathaus, 23552 Lübeck, zu adressieren.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft können Lübecker Fragen an den Senat stellen. Foto: Harald Denckmann/Archiv

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft können Lübecker Fragen an den Senat stellen. Foto: Harald Denckmann/Archiv


Text-Nummer: 144671   Autor: Presseamt Lübeck   vom 02.05.2021 um 12.46 Uhr

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