Ausbildungsprämien: Förderprogramm wird verlängert

Lübeck: Archiv - 03.05.2021, 11.29 Uhr: Das Bundesprogramm, mit dem die Ausbildung in Unternehmen während der Covid‑19‑Pandemie unterstützt werden soll, wurde verlängert und die Förderungen ausgeweitet. "Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden", so Maximilian Schmolk, Teamleiter im Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Lübeck.

"Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ beantragen. Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Bitte informieren Sie sich auch zu den Fristen", empfiehlt Schmolk.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Ganz konkret können betroffene Unternehmen in fünf Fällen Zuschüsse erhalten: Wenn die Anzahl der Ausbildungsplätze nicht verringert wird, wenn sogar zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden, wenn Azubis von der Kurzarbeit ausgenommen werden und wenn Azubis anderer Betriebe, die pandemiebedingt Insolvenz anmelden mussten, übernommen werden.

Neu ist zudem der Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen (bis zu vier Beschäftigte), welche die Ausbildung fortsetzen beziehungsweise fortgesetzt haben, obwohl die Geschäftstätigkeit aufgrund Corona-bedingter, behördlicher Anordnungen eingestellt oder stark eingeschränkt ist/war.

Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 beginnen gilt: Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die genauso viele Azubis einstellen wie durchschnittlich in den vergangenen drei Jahren, können 2.000 Euro pro abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten (Ausbildungsprämie). Unternehmen, die über dem Niveau der Vorjahre ausbilden, können für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro (Ausbildungsprämie plus) erhalten.

Diese Regel wird für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, ausgeweitet: So erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro bei der Ausbildungsprämie beziehungsweise auf 6.000 Euro bei der Ausbildungsprämie plus. Zusätzlich wird auch der Kreis der förderfähigen Unternehmen erweitert. So können ab dem 1. Juni auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Das wird an bestimmten Kriterien festgemacht, wie dem Bezug von Kurzarbeitergeld oder einem Umsatzrückgang. Über die ganz konkreten Regelungen können sich die Unternehmen auf der Internetseite der Arbeitsagentur oder beim Arbeitgeber-Service informieren. In allen Fällen wird die Prämie übrigens nach erfolgreich angeschlossener Probezeit ausgezahlt.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können allerdings auch dazu führen, dass Auszubildende ihren Ausbildungsplatz verlieren – zum Beispiel, wenn deren Ausbildungsbetrieb insolvent ist oder der Betrieb die Ausbildung nicht fortführen kann. Übernimmt ein Betrieb solche Auszubildende, kann dieser eine sogenannte Übernahmeprämie erhalten. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro. Einen Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit können Unternehmen erhalten, die als Folge der Corona-Pandemie in Kurzarbeit sind, die Ausbildung aber trotz hohen Arbeitsausfalls fortsetzen. Voraussetzung um einen Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit zu erhalten ist, dass der Arbeitsausfall der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kurzarbeitergeldbezug im Unternehmen bei mindestens 50 Prozent liegt. Auch diese Regelung galt bis vor Kurzem nur für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Seit März 2021 können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Der mögliche Zuschuss beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden. Ebenfalls seit März 2021 kann auch ein Teil der Lohnkosten der Ausbilderinnen und Ausbilder bezuschusst werden. Die Förderung umfasst die Hälfte der Brutto-Vergütung, gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale.

Den Lockdown-II-Sonderzuschuss können Unternehmen beantragen, die höchstens vier Beschäftigte haben, die Geschäftstätigkeit aufgrund Corona-bedingter, behördlicher Anordnung einstellen oder stark einschränken müssen beziehungsweise mussten und die Ausbildung seit November 2020 an mindestens 30 Arbeitstagen im eigenen Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung fortgesetzt haben. Beziehen Unternehmen bereits einen Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, ist eine Förderung mit dem Lockdown-II-Sonderzuschuss ausgeschlossen. Die Höhe des Sonderzuschusses beträgt 1.000 Euro.

"Alle Informationen rund um das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/. Dort können Sie auch Anträge heruntergeladen und Dokumente online hochladen. Bitte informieren Sie sich zu den jeweiligen Fristen", rät Teamleiter Maximilian Schmolk.

Weitere Fragen können die Unternehmen auch bei ihren persönlichen Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur oder unter der gebührenfreien Servicenummer 0800/4555520 klären.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.


Text-Nummer: 144683   Autor: Agentur für Arbeit/red   vom 03.05.2021 um 11.29 Uhr

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