Corona: Das sind die neuen Regeln ab Montag

Schleswig-Holstein: Archiv - 30.05.2021, 08.55 Uhr: Die Landesregierung hat wie angekündigt die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst und damit weitere Öffnungsschritte ab Montag (31. Mai) ermöglicht. So entfallen die Sperrstunde für die Gastronomie und die Beschränkungen beim Alkoholausschank. Hier finden Sie eine Übersicht.

Neben neuen Kontaktregeln für private Treffen (bis zu zehn Personen) auch in Innenbereichen sind unter anderem Öffnungen bei Bildungsangeboten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, rituellen Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften und Sport umgesetzt worden. Verschiedene Änderungen gibt es im Bereich der Veranstaltungen, zum Beispiel Feste, Empfänge, Konzerte, Märkte) – diese sind auch in Innenbereichen wieder möglich.

Darüber hinaus hat die Landesregierung verschiedene Konkretisierungen vorgenommen. Dazu gehört unter anderem:

· An der gleichzeitigen Sportausübung innerhalb eines geschlossenen Raumes von mehr als zehn Personen dürfen nur getestete, genesene und/oder vollständig geimpfte Personen teilnehmen.

Das bedeutet zum Beispiel für Fitnessstudios: Betreiber haben verschiedene Möglichkeiten, den Betrieb zu gestalten. Die Zahl der Sportlerinnen und Sportler wird
o begrenzt auf eine Person pro 80 Quadratmeter
o beziehungsweise alternativ auf zehn Personen.
In diesen beiden Fällen gilt keine Testpflicht.

Eine gleichzeitige Sportausübung von bis zu 25 Personen im Innenraum (im Außenbereich gemeinsame Sportausübung von bis zu 50 Personen) ist mit Testpflicht möglich. In dem Fall dürfen nur Personen mit tagesaktuellem Testergebnis (max. 24 Stunden alt) und vollständig geimpfte oder genesene Personen Sport ausüben. Verfügt die Sportanlage über mehrere getrennte Räume, ist die Gesamtzahl der Sporttreibenden hinsichtlich der gesamten Einrichtung nochmals beschränkt. Hierbei sind maximal 125 Personen innerhalb und 250 Personen außerhalb geschlossener Räume zulässig, soweit dafür eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht (20 Quadratmeter pro Person).

· Die Sperrstunde und das Alkohol-Ausschankverbot nach 23 Uhr entfallen.

· Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven entfällt auch in Innenbereichen, sofern nicht mehr als eine Person je zehn Quadratmetern, hinsichtlich der 800 Quadratmeter übersteigenden Besuchsfläche je 20 Quadratmetern, anwesend ist.

· Mitarbeiter in Gaststättenbereichen, in denen regelmäßiger Gästekontakt stattfindet (insbesondere in der Bewirtung), müssen spätestens alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.

· Maskenpflicht in Fußgängerzonen und an vergleichbaren Orten ist nicht mehr verpflichtend, kann aber von Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschrieben werden.

Die Verordnung gilt bis zum 13. Juni 2021.

Die Verordnung im Wortlaut: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Der neue Corona-Erlass der Landesregierung wurde veröffentlicht. Er gilt ab Montag. Foto: JW

Der neue Corona-Erlass der Landesregierung wurde veröffentlicht. Er gilt ab Montag. Foto: JW


Text-Nummer: 145207   Autor: Stk./red.   vom 30.05.2021 um 08.55 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]