Neuer Corona-Erlass veröffentlicht

Schleswig-Holstein: Archiv - 22.07.2021, 14.47 Uhr: Das Landeskabinett hat am Donnerstag die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am kommenden Montag, 26. Juli, in Kraft. Die wesentlichen Änderungen wurden bereits am Montag angekündigt, jetzt sind auch die Details klar.

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bei Ansammlungen und Zusammenkünften - maximal zehn Personen aus zehn Haushalten - werden angesichts der derzeitigen Infektionslage verändert: Künftig können sich bis zu 25 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.

Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen werden, wie angekündigt, entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie max. Auslastung von 50 Prozent); Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Erstellung eines Hygienekonzepts mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, Genehmigung durch die zuständige Behörde, Einsatz von Ordnungskräften). Auch bei Versammlungen werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben. Teilnehmerbegrenzungen entfallen ebenfalls für Gottesdienste.

Weitere Anpassungen:

. Die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen entfällt.

. Die Testpflicht bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität wird aufgehoben.

. Die verbliebenen Testpflichten für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen entfallen.

. Die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt.

. Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben.

Die Verordnung im Wortlaut: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Die angekündigten Lockerungen wurden trotz steigender Fallzahlen wie angekündigt beschlossen. Symbolbild: Jan Partzanka/Archiv

Die angekündigten Lockerungen wurden trotz steigender Fallzahlen wie angekündigt beschlossen. Symbolbild: Jan Partzanka/Archiv


Text-Nummer: 146245   Autor: Stk./red.   vom 22.07.2021 um 14.47 Uhr

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