Dritt-Impfungen für über 60-Jährige starten

Schleswig-Holstein: Archiv - 08.09.2021, 16.39 Uhr: In Schleswig-Holstein können jetzt weitere Personengruppen eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich für die Erweiterung der Gruppe eingesetzt und die Gesundheitsministerkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die Auffrischimpfung können jetzt erhalten:

- Personen über 60 Jahre nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung und Entscheidung, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt (Personen über 80 Jahre konnten diese wie zuvor mitgeteilt bereits erhalten)

- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Pflegekräfte und weitere Beschäftigte, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

- Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

- wie mitgeteilt Personen, die immungeschwächt oder immunsuppremiert sind – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

- wie mitgeteilt Personen, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft wurden und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

Minister Garg betont: „Nutzen Sie bestehende Impfangebote und lassen Sie sich impfen, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt. An vielen Praxen und Impfzentren werden daneben weiterhin Erstimpfungen durchgeführt. Wer jetzt noch nicht geimpft ist, sollte sich impfen lassen. Damit schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Die Impfung eröffnet zudem eine Rückkehr zu einer weitgehenden Normalität ab 20. September!“

Seit Beginn der Auffrischimpfungen haben sich in Schleswig-Holstein bereits mehr als 3500 Berechtigte impfen lassen. Die Impfung kann in den 28 Impfzentren durchgeführt werden, bevor diese am 26. September (letzter Tag) schließen. Terminbuchungen sind über www.impfen-sh.de möglich.

In den Pflegeeinrichtungen impfen anders als im Frühjahr in der Regel die dort behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bei den Impfungen kann es deshalb auch dazu kommen, dass Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Betreuung von verschiedenen behandelnden Ärztinnen und Ärzte auch zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt werden. Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Interessierte online unter: arztsuche.kvsh.de

Der Kreis der Berechtigten für eine Dritt-Impfung gegen Corona wurde erweitert.

Der Kreis der Berechtigten für eine Dritt-Impfung gegen Corona wurde erweitert.


Text-Nummer: 147123   Autor: SozMi/red.   vom 08.09.2021 um 16.39 Uhr

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